„Wir begrüßen, dass die Digitalisierung nun weiter voranschreiten kann und das elektronische Rezept (E‑Rezept) bald in den Sanitätshäusern Einzug hält. Der vorliegende Referentenentwurf geht in die richtige Richtung, erfordert aber noch Feintuning, damit beispielsweise das E‑Rezept die Komplexität und die Kompetenzen des Gesundheitshandwerks, wie beispielsweise die Auswahl des konkreten Versorgungskonzepts, konsequent darstellen kann“, kommentiert Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), den Referentenentwurf des „Digitalen Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetzes“ (DVPMG).
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