BIV-OT for­dert: „Kei­ne pau­scha­le 3%-Kürzung“

Am 16. April hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Nur wenige Tage hatten die Verbände Zeit, sich dazu zu äußern.

Auch der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat Stel­lung bezo­gen und sich damit ins­be­son­de­re kri­tisch zur vor­ge­se­he­nen pau­scha­len Kür­zung von drei Pro­zent im Hilfs­mit­tel­be­reich geäu­ßert. Zugleich betont der Ver­band, das Ziel einer Sta­bi­li­sie­rung GKV-Bei­trags­sät­ze grund­sätz­lich zu unter­stüt­zen. Bis zum 29. April soll der Refe­ren­ten­ent­wurf in den Deut­schen Bun­des­tag ein­ge­bracht werden.

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Lesen Sie hier die Zusam­men­fas­sung der Stel­lung­nah­me des BIV-OT im Wortlaut:

Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik unter­stützt das Ziel einer Sta­bi­li­sie­rung der GKV-Bei­trags­sät­ze aus­drück­lich. Auch die Leis­tungs­er­brin­ger sind als Arbeit­ge­ber und als Teil der Gesund­heits­ver­sor­gung auf sta­bi­le Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ange­wie­sen. Eben­so tei­len wir die Grund­lo­gik der GKV-Finanz­kom­mis­si­on: Preis- und Ver­gü­tungs­ent­wick­lun­gen müs­sen sich stär­ker an der Ein­nah­men­ent­wick­lung ori­en­tie­ren. Gera­de des­halb ist der Ein­griff in den Hilfs­mit­tel­be­reich in der vor­lie­gen­den Form nicht überzeugend.

Die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung fällt nach der Logik der Kom­mis­si­on gera­de nicht durch eine ent­kop­pel­te Preis­dy­na­mik auf. Der Refe­ren­ten­ent­wurf greift damit aus­ge­rech­net in einen Bereich ein, der sich bereits an der Logik der Bei­trags­sta­bi­li­tät ori­en­tiert. Die vor­ge­se­he­ne 3%-Pauschalkürzung stärkt Ver­gü­tungs­dis­zi­plin nicht, son­dern bestraft sie. Das ist ord­nungs­po­li­tisch wider­sprüch­lich und setzt ein fal­sches Signal an einen Bereich, der sich gera­de nicht von der Ein­nah­men­sei­te ent­fernt hat.

Beson­ders pro­ble­ma­tisch ist, dass die Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit mit Fest­be­trä­gen und Über­brü­ckung aus­drück­lich auf stan­dar­di­sier­ba­re Ver­sor­gungs­be­rei­che mit gerin­gem Dienst­leis­tungs­an­teil zie­len, die pau­scha­le Kür­zung aber ganz ande­re Wir­kun­gen ent­fal­tet. Sie behan­delt unglei­che Ver­sor­gungs­la­gen gleich und erzeugt dadurch unglei­che Belastungseffekte.

Stan­dar­di­sier­te Berei­che wer­den rela­tiv begüns­tigt, dienst­leis­tungs­in­ten­si­ve Ver­sor­gun­gen dage­gen über­pro­por­tio­nal belas­tet. Betrof­fen sind vor allem per­so­nal­in­ten­si­ve, hand­werks­ba­sier­te und wohn­ort­na­he Struk­tu­ren, die für kom­ple­xe Ver­sor­gun­gen unver­zicht­bar sind. Damit schwächt der Ent­wurf aus­ge­rech­net jene Berei­che, die für Ambu­lan­ti­sie­rung, Teil­ha­be und die Ent­las­tung des kli­ni­schen Sek­tors gebraucht wer­den. Zugleich steigt das Risi­ko in Ver­sor­gungs­fel­dern, in denen Unter- und Fehl­ver­sor­gung schon heu­te hohe Fol­ge­kos­ten ver­ur­sacht, etwa durch sta­tio­nä­re Auf­ent­hal­te, chro­ni­sche Wun­den oder ver­meid­ba­re Verschlechterungen.

Unse­re Ein­ord­nung ist des­halb aus­drück­lich dif­fe­ren­ziert. Rechts­si­che­re, trans­pa­ren­te Fest­be­trä­ge kön­nen im Hilfs­mit­tel­be­reich ein sinn­vol­les Instru­ment sein, wenn sie auf stan­dar­di­sier­ba­re Ver­sor­gungs­be­rei­che aus­ge­rich­tet sind und die Ver­sor­gungs­rea­li­tät sach­ge­recht abbil­den. Auch eine Dyna­mi­sie­rung der Zuzah­lung ist in ihrer Grundlogik 

nach­voll­zieh­bar. Nicht akzep­ta­bel ist aber, dass Leis­tungs­er­brin­ger im Hilfs­mit­tel­be­reich wei­ter­hin ein­sei­tig das Inkas­so­ri­si­ko tra­gen. Solan­ge die­se Benach­tei­li­gung fort­be­steht, wirkt die Zuzah­lung fak­tisch wie eine zusätz­li­che Kür­zung. Eben­so ist ein Zweit­mei­nungs­ver­fah­ren vor men­gen­an­fäl­li­gen Ein­grif­fen wie der Knie­en­do­pro­the­se grund­sätz­lich sinn­voll. Es bleibt jedoch unvoll­stän­dig, wenn kon­ser­va­ti­ve Ver­sor­gung nicht früh­zei­tig und ver­bind­lich ein­be­zo­gen wird. Wer Wirt­schaft­lich­keit und Qua­li­tät zusam­men­brin­gen will, muss ortho­pä­die­tech­ni­sche Ver­sor­gung und ande­re kon­ser­va­ti­ve Maß­nah­men vor ope­ra­ti­ven Ein­grif­fen sys­te­ma­tisch mitdenken.

Der ent­schei­den­de Punkt ist des­halb: Das Pro­blem liegt nicht in Wirt­schaft­lich­keits­steue­rung an sich. Das Pro­blem liegt in der pau­scha­len Kür­zung eines Bereichs, der bereits dis­zi­pli­niert han­delt und des­sen Struk­tu­ren für eine leis­tungs­fä­hi­ge, wohn­ort­na­he und pati­en­ten­ge­rech­te Ver­sor­gung gebraucht wer­den. Wer im Hilfs­mit­tel­be­reich Ein­spar­po­ten­zia­le heben will, muss auf Struk­tur­re­for­men set­zen statt auf pau­scha­le Abschlä­ge: weni­ger Büro­kra­tie, weni­ger Ver­trags­kom­ple­xi­tät, mehr Digi­ta­li­sie­rung und mehr Stan­dar­di­sie­rung dort, wo sie sach­ge­recht mög­lich ist. Das ent­las­tet Fach­kräf­te, redu­ziert Fol­ge­kos­ten und schafft ech­te wirt­schaft­li­che Reser­ven, ohne Ver­sor­gungs­ka­pa­zi­tä­ten zu schwächen.

Unse­re Bit­te an den Gesetz­ge­ber lau­tet daher:

Kei­ne pau­scha­le 3%-Kürzung im Hilfs­mit­tel­be­reich. Statt­des­sen dif­fe­ren­zier­te Wirt­schaft­lich­keits­steue­rung und kon­se­quen­te Struk­tur­re­for­men, die Ver­sor­gung sichern, Fach­kräf­te ent­las­ten und die GKV dau­er­haft stabilisieren.

Die voll­stän­di­ge Stel­lung­nah­me steht zum Down­load zur Verfügung.

 

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