Reaktionen aus der Branche ließen nicht lang auf sich warten. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sieht mit dem Beschluss die bestehenden Versorgungsstrukturen gefährdet – mit gravierenden Folgen für behinderte sowie schwerverletzte Menschen. Zugleich verweist der BIV-OT auf die politische Zielsetzung, Deutschland besser auf Krisen, Katastrophen und militärische Konflikte (3K) vorzubereiten. Für die Versorgung Schwerstverletzter seien Traumazentren und die technische Orthopädie unverzichtbar. „Die technische Orthopädie ist handwerksbasiert, personalintensiv und hochindividuell“, erklärt Alf Reuter, Präsident des BIV-OT. „Sie ist bereits jetzt durch politische Fehlstellungen substanziell geschwächt. Mit dem 3‑Prozent-Abschlag bricht die Politik den Betrieben endgültig das Genick für die wohnortnahe Hilfsmittelversorgung heute und erst recht für die Versorgung tausender Schwerstverletzter im 3K-Fall.“
Besonders kritisch bewertet der Verband, dass die Maßnahme der eigenen Analyse der Finanzkommission Gesundheit widerspreche. Der Hilfsmittelbereich zähle nicht zu den Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgabenentwicklung liege seit Jahren unterdurchschnittlich. „Hier wird Disziplin bestraft und die orthopädietechnischen Betriebe und Sanitätshäuser zum Prügelknaben gemacht“, betont Reuter.
Grundsätzlich unterstützt der BIV-OT das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren. Der vorgesehene pauschale Drei-Prozent-Abschlag im Hilfsmittelbereich sei jedoch der falsche Weg und müsse, so Reuter, im parlamentarischen Verfahren gestrichen werden.
„Rückschritt für die Patientenversorgung“
Auch das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) zog kurz nach Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses Stellung. „Dass alle Hinweise aus der Versorgungspraxis ungehört verhallen, ist gesundheitspolitisch fahrlässig“, erklären die Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. Der Hilfsmittelbereich werde im Gesetzesentwurf bereits durch die Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate, die Absenkung der Veränderungsrate 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie die Festbetragsbindung stark belastet. Die zusätzliche pauschale Kürzung degradiere den Hilfsmittelbereich endgültig zum reinen Einsparbereich, so WvD.
Als besonders problematisch bewertet das Bündnis, dass im Gesetzentwurf nicht zwischen standardisierten Produkten und individuellen Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil unterschieden werde. Mit diesem Vorgehen werde die Politik ausgerechnet die sensibelsten Patientengruppen – darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – besonders stark treffen.
Für die Leistungserbringer vor Ort ziehe der Kabinettsbeschluss zusätzliche wirtschaftliche Belastungen in einer bereits angespannten Situation nach sich – und das mit absehbaren Folgen: weniger Versorgungsangebote, längere Wartezeiten und eine schleichende Ausdünnung wohnortnaher Strukturen, insbesondere im ländlichen Raum. „Hier wird ein funktionierender Versorgungsbereich, der zudem seit Jahren aus eigener Kraft Kostendisziplin übt, mutwillig beschädigt“, so Abel und Schweer weiter.
WvD fordert die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf, im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren einzugreifen und die pauschale Kürzung der Vergütung um drei Prozent im Hilfsmittelbereich abzulehnen. „Der Kabinettsbeschluss ist ein Rückschritt für die Patientenversorgung. Jetzt ist der Bundestag gefordert, diesen Fehler zu korrigieren und statt pauschaler Kürzungen auf eine differenzierte wirtschaftliche Steuerung zu setzen“, so Abel und Schweer.
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