Kabi­nett beschließt Drei-Pro­zent-Abschlag – Bran­che schlägt Alarm

Gebannt blickte die Hilfsmittelbranche am heutigen Mittwoch, 29. April, auf die Verhandlungen des Bundeskabinetts. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Das Kabinett hat den Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit einhergehend einen pauschalen Abschlag von drei Prozent für Hilfsmittel.

Reak­tio­nen aus der Bran­che lie­ßen nicht lang auf sich war­ten. Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) sieht mit dem Beschluss die bestehen­den Ver­sor­gungs­struk­tu­ren gefähr­det – mit gra­vie­ren­den Fol­gen für behin­der­te sowie schwer­ver­letz­te Men­schen. Zugleich ver­weist der BIV-OT auf die poli­ti­sche Ziel­set­zung, Deutsch­land bes­ser auf Kri­sen, Kata­stro­phen und mili­tä­ri­sche Kon­flik­te (3K) vor­zu­be­rei­ten. Für die Ver­sor­gung Schwerst­ver­letz­ter sei­en Trau­ma­zen­tren und die tech­ni­sche Ortho­pä­die unver­zicht­bar. „Die tech­ni­sche Ortho­pä­die ist hand­werks­ba­siert, per­so­nal­in­ten­siv und hoch­in­di­vi­du­ell“, erklärt Alf Reu­ter, Prä­si­dent des BIV-OT. „Sie ist bereits jetzt durch poli­ti­sche Fehl­stel­lun­gen sub­stan­zi­ell geschwächt. Mit dem 3‑Pro­zent-Abschlag bricht die Poli­tik den Betrie­ben end­gül­tig das Genick für die wohn­ort­na­he Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung heu­te und erst recht für die Ver­sor­gung tau­sen­der Schwerst­ver­letz­ter im 3K-Fall.“

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Beson­ders kri­tisch bewer­tet der Ver­band, dass die Maß­nah­me der eige­nen Ana­ly­se der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit wider­spre­che. Der Hilfs­mit­tel­be­reich zäh­le nicht zu den Kos­ten­trei­bern der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Aus­ga­ben­ent­wick­lung lie­ge seit Jah­ren unter­durch­schnitt­lich. „Hier wird Dis­zi­plin bestraft und die ortho­pä­die­tech­ni­schen Betrie­be und Sani­täts­häu­ser zum Prü­gel­kna­ben gemacht“, betont Reuter.

Grund­sätz­lich unter­stützt der BIV-OT das Ziel, die Bei­trags­sät­ze der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung lang­fris­tig zu sta­bi­li­sie­ren. Der vor­ge­se­he­ne pau­scha­le Drei-Pro­zent-Abschlag im Hilfs­mit­tel­be­reich sei jedoch der fal­sche Weg und müs­se, so Reu­ter, im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren gestri­chen werden.

„Rück­schritt für die Patientenversorgung“

Auch das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) zog kurz nach Bekannt­ga­be des Kabi­netts­be­schlus­ses Stel­lung. „Dass alle Hin­wei­se aus der Ver­sor­gungs­pra­xis unge­hört ver­hal­len, ist gesund­heits­po­li­tisch fahr­läs­sig“, erklä­ren die Gene­ral­se­kre­tä­re Kirs­ten Abel und Dr. Hen­ning Schweer. Der Hilfs­mit­tel­be­reich wer­de im Geset­zes­ent­wurf bereits durch die Kopp­lung an die Ent­wick­lung der Grund­lohn­ra­te, die Absen­kung der Ver­än­de­rungs­ra­te 2027 bis 2029 um einen Pro­zent­punkt sowie die Fest­be­trags­bin­dung stark belas­tet. Die zusätz­li­che pau­scha­le Kür­zung degra­die­re den Hilfs­mit­tel­be­reich end­gül­tig zum rei­nen Ein­spar­be­reich, so WvD.

Als beson­ders pro­ble­ma­tisch bewer­tet das Bünd­nis, dass im Gesetz­ent­wurf nicht zwi­schen stan­dar­di­sier­ten Pro­duk­ten und indi­vi­du­el­len Ver­sor­gun­gen mit hohem Dienst­leis­tungs­an­teil unter­schie­den wer­de. Mit die­sem Vor­ge­hen wer­de die Poli­tik aus­ge­rech­net die sen­si­bels­ten Pati­en­ten­grup­pen – dar­un­ter Kin­der, Men­schen mit Behin­de­run­gen und älte­re Men­schen – beson­ders stark treffen.

Für die Leis­tungs­er­brin­ger vor Ort zie­he der Kabi­netts­be­schluss zusätz­li­che wirt­schaft­li­che Belas­tun­gen in einer bereits ange­spann­ten Situa­ti­on nach sich – und das mit abseh­ba­ren Fol­gen: weni­ger Ver­sor­gungs­an­ge­bo­te, län­ge­re War­te­zei­ten und eine schlei­chen­de Aus­dün­nung wohn­ort­na­her Struk­tu­ren, ins­be­son­de­re im länd­li­chen Raum. „Hier wird ein funk­tio­nie­ren­der Ver­sor­gungs­be­reich, der zudem seit Jah­ren aus eige­ner Kraft Kos­ten­dis­zi­plin übt, mut­wil­lig beschä­digt“, so Abel und Schweer weiter.

WvD for­dert die Abge­ord­ne­ten der Regie­rungs­frak­tio­nen auf, im nun anste­hen­den par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren ein­zu­grei­fen und die pau­scha­le Kür­zung der Ver­gü­tung um drei Pro­zent im Hilfs­mit­tel­be­reich abzu­leh­nen. „Der Kabi­netts­be­schluss ist ein Rück­schritt für die Pati­en­ten­ver­sor­gung. Jetzt ist der Bun­des­tag gefor­dert, die­sen Feh­ler zu kor­ri­gie­ren und statt pau­scha­ler Kür­zun­gen auf eine dif­fe­ren­zier­te wirt­schaft­li­che Steue­rung zu set­zen“, so Abel und Schweer.

 

 

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