Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) meldete sich nun zu Wort, seine Einschätzung zum Referentenentwurf zu teilen. WvD unterstütze dabei das Ziel, die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern. Zugleich sieht das Bündnis jedoch Anpassungsbedarf bei den vorgesehenen Maßnahmen im Hilfsmittelbereich, um die wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung weiterhin sicherzustellen. Dies betrifft laut WvD besonders die geplante pauschale Kürzung der Vergütungen im Hilfsmittelbereich um drei Prozent.
Die im Vorfeld durch die Reformvorschläge der Finanzkommission Gesundheit diskutierte Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung wurde nicht in den Entwurf aufgenommen, was das Bündnis positiv bewertet.
Besonderheiten der Hilfsmittelversorgung berücksichtigen
Aus Sicht von WvD müssen jedoch die spezifischen Strukturen der Hilfsmittelversorgung bei der weiteren Gesetzgebung stärker einfließen. Die Hilfsmittelversorgung sei kein reiner Produktmarkt, sondern ein komplexer Dienstleistungssektor. Zudem zählt der Hilfsmittelbereich – wie auch die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht festgestellt hat – mit seinem im Vergleich moderaten Ausgabenanstieg nicht zu den maßgeblichen Kostentreibern im Gesundheitswesen. Diese Entwicklung bedeutet im Umkehrschluss zugleich, dass in der Hilfsmittelversorgung keine wirklichen finanziellen Reserven bestehen, die durch pauschale Kürzungen abgeschöpft werden könnten. Trotzdem sieht der Entwurf eine Kombination regulatorischer Eingriffe vor.
Besonders kritisch bewertet WvD vor diesem Hintergrund die geplante pauschale Kürzung der Vergütungen im Hilfsmittelbereich um drei Prozent und appelliert an den Gesetzgeber, auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Hilfsmittelbereich werde im Gesetzesentwurf bereits durch die Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate, die Absenkung der Veränderungsrate 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie die Festbetragsbindung belastet. Er soll also zunächst strukturell gedeckelt und dann pauschal nochmals um drei Prozent gekürzt werden. Die Maßnahme unterscheide außerdem nicht zwischen einfachen Standardversorgungen und komplexen, personalintensiven Leistungen.
Strukturreformen statt pauschaler Eingriffe
Das Bündnis fordert stattdessen Strukturreformen, die nachhaltiges Einsparpotenzial in der Hilfsmittelversorgung heben. Dazu gehöre ein rascher Bürokratieabbau und insbesondere die Reduzierung der überbordenden Vertragsvielfalt und Dokumentationspflichten sowie eine konsequente Digitalisierung und sachgerechte Standardisierung in der Versorgung.
„Die Branche hat hierzu seit längerem tragfähige Reformvorschläge wie die Einführung eines administrativen Rahmenvertrages vorgelegt. Statt pauschaler Kürzungen braucht es dringend strukturelle Verbesserungen, die Effizienz steigern, ohne die Versorgung zu gefährden“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer.
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