WvD warnt vor Ver­sor­gungs­ri­si­ken durch das GKV‑BStabG

Der Referentenentwurf für ein GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV‑BStabG) ist in der vergangenen Woche publik geworden, am vergangenen Montag, 20. April, fanden die Anhörungen der stellungsnahmeberechtigten Verbände statt und am 29. April soll der Gesetzesentwurf offiziell vorgelegt werden.

Das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ (WvD) mel­de­te sich nun zu Wort, sei­ne Ein­schät­zung zum Refe­ren­ten­ent­wurf zu tei­len. WvD unter­stüt­ze dabei das Ziel, die Finanz­sta­bi­li­tät der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zu sichern. Zugleich sieht das Bünd­nis jedoch Anpas­sungs­be­darf bei den vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men im Hilfs­mit­tel­be­reich, um die wohn­ort­na­he und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung wei­ter­hin sicher­zu­stel­len. Dies betrifft laut WvD beson­ders die geplan­te pau­scha­le Kür­zung der Ver­gü­tun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich um drei Prozent.

Anzei­ge

Die im Vor­feld durch die Reform­vor­schlä­ge der Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit dis­ku­tier­te Wie­der­ein­füh­rung von Aus­schrei­bun­gen in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung wur­de nicht in den Ent­wurf auf­ge­nom­men, was das Bünd­nis posi­tiv bewertet.

Beson­der­hei­ten der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung berücksichtigen

Aus Sicht von WvD müs­sen jedoch die spe­zi­fi­schen Struk­tu­ren der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung bei der wei­te­ren Gesetz­ge­bung stär­ker ein­flie­ßen. Die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung sei kein rei­ner Pro­dukt­markt, son­dern ein kom­ple­xer Dienst­leis­tungs­sek­tor. Zudem zählt der Hilfs­mit­tel­be­reich – wie auch die Finanz­kom­mis­si­on Gesund­heit in ihrem Bericht fest­ge­stellt hat – mit sei­nem im Ver­gleich mode­ra­ten Aus­ga­ben­an­stieg nicht zu den maß­geb­li­chen Kos­ten­trei­bern im Gesund­heits­we­sen. Die­se Ent­wick­lung bedeu­tet im Umkehr­schluss zugleich, dass in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung kei­ne wirk­li­chen finan­zi­el­len Reser­ven bestehen, die durch pau­scha­le Kür­zun­gen abge­schöpft wer­den könn­ten. Trotz­dem sieht der Ent­wurf eine Kom­bi­na­ti­on regu­la­to­ri­scher Ein­grif­fe vor.

Beson­ders kri­tisch bewer­tet WvD vor die­sem Hin­ter­grund die geplan­te pau­scha­le Kür­zung der Ver­gü­tun­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich um drei Pro­zent und appel­liert an den Gesetz­ge­ber, auf die­se Maß­nah­me zu ver­zich­ten. Der Hilfs­mit­tel­be­reich wer­de im Geset­zes­ent­wurf bereits durch die Kopp­lung an die Ent­wick­lung der Grund­lohn­ra­te, die Absen­kung der Ver­än­de­rungs­ra­te 2027 bis 2029 um einen Pro­zent­punkt sowie die Fest­be­trags­bin­dung belas­tet. Er soll also zunächst struk­tu­rell gede­ckelt und dann pau­schal noch­mals um drei Pro­zent gekürzt wer­den. Die Maß­nah­me unter­schei­de außer­dem nicht zwi­schen ein­fa­chen Stan­dard­ver­sor­gun­gen und kom­ple­xen, per­so­nal­in­ten­si­ven Leistungen.

Struk­tur­re­for­men statt pau­scha­ler Eingriffe

Das Bünd­nis for­dert statt­des­sen Struk­tur­re­for­men, die nach­hal­ti­ges Ein­spar­po­ten­zi­al in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung heben. Dazu gehö­re ein rascher Büro­kra­tie­ab­bau und ins­be­son­de­re die Redu­zie­rung der über­bor­den­den Ver­trags­viel­falt und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten sowie eine kon­se­quen­te Digi­ta­li­sie­rung und sach­ge­rech­te Stan­dar­di­sie­rung in der Versorgung.

„Die Bran­che hat hier­zu seit län­ge­rem trag­fä­hi­ge Reform­vor­schlä­ge wie die Ein­füh­rung eines admi­nis­tra­ti­ven Rah­men­ver­tra­ges vor­ge­legt. Statt pau­scha­ler Kür­zun­gen braucht es drin­gend struk­tu­rel­le Ver­bes­se­run­gen, die Effi­zi­enz stei­gern, ohne die Ver­sor­gung zu gefähr­den“, beto­nen die WvD-Gene­ral­se­kre­tä­re Kirs­ten Abel und Dr. Hen­ning Schweer.

 

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