Tra­di­tio­nel­le Bil­dungs­in­hal­te, digi­ta­le Ver­mitt­lung und neue Ausreden

In den 16 Bun­des­län­dern herr­schen unter­schied­li­che Rege­lun­gen für die ver­schie­de­nen Schul­for­men im Umgang mit der Coro­na-Pan­de­mie. Sel­ten ist in der Öffent­lich­keit von den Berufs­schu­len die Rede, obwohl Hun­dert­tau­sen­de pro Jahr in Deutsch­land auf den Besuch von Berufs­schu­len etwa am Max Born Berufs­kol­leg (MBBK) in Reck­ling­hau­sen ange­wie­sen sind. Das Berufs­kol­leg bie­tet unter ande­rem den Bil­dungs­gang Ortho­pä­die­tech­nik-Mecha­ni­ker/in an. Im Gespräch mit der OT-Redak­ti­on erklärt der Stu­di­en­rat, Dipl. Ing. Ortho­pä­die­tech­nik (FH) und Orthopädietechnik-Meister Dani­el Schul­ze Fren­king, wie das MBBK und spe­zi­ell sein Bil­dungs­gang auf die­ses beson­de­re Schul­jahr reagiert hat.

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Neu­es Kon­junk­tur­pa­ket: Was für OT-Betrie­be jetzt wich­tig ist

130 Mil­li­ar­den Euro gegen die Coro­na­kri­se: Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Bun­des­re­gie­rung hat die­se Woche wie­der die Bazoo­ka aus­ge­packt und ein neu­es Kon­junk­tur­pa­ket geschnürt.

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Neu­es For­schungs­pro­jekt zur Wie­der­auf­be­rei­tung von FFP-Mas­ken in Vorbereitung

Dr. med. Dr. oec. Mar­tin Hol­der­ried, M.Sc. Geschäfts­füh­rer des Zen­tral­be­reichs Medi­zin: Struktur‑, Pro­zess- und Qua­li­täts­ma­nage­ment am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Tübin­gen stellt ein neu­es For­schungs­pro­jekt, das die Ent­wick­lung eines fun­dier­ten Prüf­ver­fah­rens zur Funk­ti­ons­fä­hig­keit von FFP-Mas­ken zum Ziel hat, vor.

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Anspruch für Dia­be­tes­pa­ti­en­ten auf Zweit­mei­nung bei dro­hen­der Fußamputation

Gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Dia­be­tes­pa­ti­en­ten haben künf­tig einen Rechts­an­spruch auf eine qua­li­fi­zier­te fach­ärzt­li­che Zweit­mei­nung vor einer geplan­ten Ampu­ta­ti­on an den unte­ren Extre­mi­tä­ten. Dies hat der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) beschlos­sen. Die Deut­sche Gesell­schaft für Gefäß­chir­ur­gie und Gefäß­me­di­zin e. V. (DGG) begrüßt den Beschluss uneingeschränkt

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Unter­stüt­zen­de The­ra­pie mit Quen­gel­schie­nen – gewe­be­phy­sio­lo­gi­sche und wund­hei­lungs­spe­zi­fi­sche Über­le­gun­gen zur Dosierung

T. Kol­ler
Beim Ein­satz von Quen­gel­schie­nen zur Beweg­lich­keits­ver­bes­se­rung reagiert das Gewe­be grund­sätz­lich wie bei der Manu­el­len The­ra­pie. Oft scheint die Dau­er des manu­el­len Rei­zes durch den The­ra­peu­ten oder den Pati­en­ten selbst nicht für die gewünsch­te Beweg­lich­keits­ver­bes­se­rung nach einem Trau­ma oder einer Ope­ra­ti­on aus­zu­rei­chen. Auch hier gilt, dass der Gebrauch die Funk­ti­on bestimmt – schon mini­ma­le län­ger andau­ern­de Kräf­te von außen rei­chen für eine funk­tio­nel­le Aus­rich­tung auf Gewe­be­ebe­ne aus (Mecha­no­trans­duk­ti­on). Der zwei­te Bin­de­ge­webs­wi­der­stand (R2) scheint kli­nisch ein guter Anhalts­punkt für eine adäqua­te Dosie­rung der mecha­ni­schen Span­nung auf das Gewe­be zu sein. Eine Quen­gel­schie­ne kann bezüg­lich der Anwen­dungs­dau­er hier eine sinn­vol­le Ergän­zung bie­ten. Der Bei­trag stellt die phy­sio­lo­gi­schen Grund­la­gen für die Dosie­rung dar und zeigt anhand eines Fall­bei­spiels die kli­ni­sche Umset­zung bei einer Ell­bo­gen­frak­tur auf.

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