Unter­schrif­ten digi­tal einholen

Die Digi­ta­li­sie­rung hat auf vie­len Ebe­nen Ein­zug in die Ortho­pä­die-Tech­nik gehal­ten. Sei es als Addi­ti­ve Fer­ti­gung in der Werk­statt oder in der Ver­wal­tung. Den­noch wer­den vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den auf­grund der Nut­zung von Papier und Brie­fen noch­mals erhöht. Wie man den­noch schnell an eine feh­len­de Unter­schrift auf digi­ta­lem Wege kom­men kann, das erklärt Inga Fekl, ­Pro­dukt­ma­na­ge­rin Busi­ness­team Leos-Health.Cloud, im Gespräch mit der OT-Redaktion.

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Füße gehö­ren in die Hän­de von Fachleuten

2002 warb eine gro­ße Elek­tronik­han­dels­ket­te mit dem Slo­gan „Geiz ist geil“. Auch 2023 müs­sen vie­le Pri­vat­per­so­nen auf­grund gestie­ge­ner Kos­ten und Infla­ti­on wie­der genau­er hin­schau­en beim Kon­sum. Was für Pri­vat­haus­hal­te zutrifft, gilt auch für das deut­sche Gesund­heits­sys­tem. Die Finanz­la­ge ist ange­spannt, nach Ein­spar­po­ten­zia­len wird gesucht. Eine Mög­lich­keit ist die ­Online-Ein­la­gen­ver­sor­gung. Durch Über­tra­gung von Ver­sorgungsleistungen auf Patient:innen soll Geld gespart wer­den – doch zu wel­chen Kosten?

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Mehr Zeit für die Patient:innen dank neu­er Techniken

„Zeit ist Geld“, lau­tet ein bekann­tes Sprich­wort. Für die Ortho­pä­die-Tech­nik könn­te es umge­dich­tet wer­den in „Zeit ist Basis für eine gute Ver­sor­gung“. Weil der Bedarf an gut aus­ge­bil­de­ten Orthopädietechniker:innen immer den Bestand über­trifft, müs­sen die Betrie­be geschickt mit ihren Res­sour­cen umge­hen. Des­halb ist es wich­tig, dass nicht nur die phy­si­sche Werk­bank in der Werk­statt gut und modern aus­ge­stat­tet ist, son­dern auch die digi­ta­le Werk­statt im bes­ten Fall effi­zi­ent sein sollte.

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Aus­zu­bil­den­de blei­ben Mangelware

Trotz zahl­rei­cher Aus­bil­dungs­an­ge­bo­te fin­den Fir­men oft genug kei­ne Nach­wuchs­kräf­te. Das zeigt eine Umfra­ge des Zen­tral­ver­bands des Deut­schen Hand­werks (ZDH) unter rund 8.000 Betrie­ben. Die Grün­de lie­gen auf der Hand: Es gibt weni­ger jun­ge Men­schen, von denen ­vie­le ihre Zukunft in einem Stu­di­um oder im Pfle­ge- und Lehr­be­reich sehen. Aber es gibt Lösungsvorschläge.

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Medi­zi­ni­sche Kom­pres­si­ons­strümp­fe bei chro­nisch venö­sen Erkran­kun­gen und Lymph­ödem: wis­sen­schaft­li­che Evi­denz und Ergeb­nis­se einer Pati­en­ten-Befra­gung zur Versorgungsqualität

M. Stü­cker1, E. Rabe2
Hin­ter­grund und Zie­le: Medi­zi­ni­sche Kom­pres­si­ons­strümp­fe (MKS) sind bei chro­nisch-venö­ser Insuf­fi­zi­enz (CVI) aller Sta­di­en indi­ziert und beim Lymph­ödem eine unver­zicht­ba­re The­ra­pie­kom­po­nen­te. 8 % der deut­schen Bevöl­ke­rung tra­gen vom Arzt ver­ord­ne­te MKS, Frau­en häu­fi­ger als Män­ner (12 % vs. 5 %), und ins­be­son­de­re Per­so­nen ab 60 Jah­ren (17 %). Die Adhä­renz der Pati­en­ten ist rele­vant für eine erfolg­rei­che Behand­lung mit MKS. Unter­sucht wur­de die Ver­sor­gung mit MKS aus Patientensicht.
Pati­en­ten und Metho­dik: Die vor­lie­gen­de Stu­die unter­such­te 2019 die Ver­sor­gungs­qua­li­tät durch struk­tu­rier­te Inter­views mit 414 reprä­sen­ta­tiv aus­ge­wähl­ten Nut­zern. Die Erkennt­nis­se wer­den vor dem Hin­ter­grund wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz zur Wir­kung der MKS diskutiert.
Ergeb­nis­se: Venen­pro­ble­me sind der häu­figs­te Ver­ord­nungs­grund (44 %), gefolgt von Lymph­öde­men (22 %) bzw. Mehr­fach­in­di­ka­tio­nen (27 %). Pati­en­ten tra­gen MKS zumeist täg­lich und durch­schnitt­lich 11 h / Tag. 89 % der Pati­en­ten waren zufrie­den bzw. sehr zufrie­den mit den MKS und berich­te­ten je nach Indi­ka­ti­on ein dif­fe­ren­zier­tes Wirk­pro­fil. Die­ses reflek­tiert die umfang­rei­che wis­sen­schaft­li­che Evi­denz zur kli­ni­schen Wirk­sam­keit der MKS. Ein wich­ti­ger Fak­tor für die Pati­en­ten­ad­hä­renz ist die ärzt­li­che Schu­lung und Aufklärung.
Schluss­fol­ge­run­gen: MKS wer­den von Pati­en­ten sehr gut akzep­tiert. Bei der Ver­ord­nung sol­len prak­ti­sche Aspek­te wie An- und Aus­zie­hen, emp­foh­le­ne Tra­ge­dau­er und ‑häu­fig­keit sowie der Wirk­me­cha­nis­mus der MKS ver­mit­telt werden.

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Kom­pres­si­ons­the­ra­pie trotz peri­phe­rer arte­ri­el­ler Ver­schluss­krank­heit (PAVK) – Was ist sinn­voll, was ist machbar?

S. Eder
In der Gefäß­me­di­zin stellt die medi­zi­ni­sche Kom­pres­si­ons­the­ra­pie einen wich­ti­gen The­ra­pie­pfei­ler dar. Eine beglei­ten­de peri­phe­re arte­ri­el­le Ver­schluss­krank­heit ist bei Pati­en­ten mit guter Indi­ka­ti­on per se kei­ne Kon­tra­in­di­ka­ti­on für eine Kom­pres­si­ons­the­ra­pie. Was sinn­voll und mach­bar ist, wird in die­sem Arti­kel erläutert.

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Die Aus­wir­kun­gen der Teil­nah­me an einem Mobi­li­täts­trai­ning auf die sub­jek­tiv ein­ge­schätz­te Mobi­li­tät und Lebens­qua­li­tät von Men­schen mit Ampu­ta­tio­nen der unte­ren Extre­mi­tät: eine Pilotstudie

S. Ander­son1, E. Rid­ge­well1 2, M. Dil­lon1

Hin­ter­grund: Nach der Ampu­ta­ti­on von unte­ren Extre­mi­tä­ten ist viel­fach die Mobi­li­tät ein­ge­schränkt und die Lebens­qua­li­tät redu­ziert. Mobi­li­täts­trai­nings sol­len die Mobi­li­tät und Lebens­qua­li­tät ver­bes­sern. Doch wie wirk­sam die­se tat­säch­lich sind, ist nicht bekannt.
Zie­le: Ver­gleich der Mobi­li­tät bei Men­schen mit Ampu­ta­tio­nen der unte­ren Extre­mi­tät vor und 12 Wochen nach Teil­nah­me an einem Mobi­li­täts­trai­ning und Unter­su­chun­gen dazu, ob Ver­än­de­run­gen der Beweg­lich­keit im Zusam­men­hang ste­hen mit Ver­än­de­rung bei der Lebens­qua­li­tät. Ermitt­lung, ob das Mess­in­stru­ment PLUS‑M sen­si­bel auf das Mobi­li­täts­trai­ning reagiert hat, und eine Ein­schät­zung der erfor­der­li­chen Stich­pro­ben­grö­ße für die abschlie­ßen­den Studie.
Stu­di­en­de­sign: Langzeit-Beobachtungsstudie.
Metho­den: Men­schen mit Ampu­ta­tio­nen der unte­ren Extre­mi­tä­ten haben die elek­tro­ni­schen Aus­füh­run­gen von PLUS‑M und SF-36v2 vor und 12 Wochen nach Teil­nah­me an einem Mobi­li­täts­trai­ning getestet.
Ergeb­nis­se: Es konn­te ein signi­fi­kan­ter Anstieg der Mobi­li­tät von der Base­line bis 12 Wochen nach der Teil­nah­me an dem Semi­nar beob­ach­tet wer­den (p = 0,012). Ver­än­de­run­gen der Mobi­li­tät erklär­ten einen signi­fi­kan­ten Vari­anz­an­teil bei SF-36v2 bei der Zusam­men­fas­sung der men­ta­len Kom­po­nen­ten (p = 0,024), jedoch nicht bei der Zusam­men­fas­sung der kör­per­li­chen Kom­po­nen­ten (p = 0,804).
Schluss­fol­ge­rung: Ampu­tier­te der unte­ren Extre­mi­tä­ten wie­sen nach dem Mobi­li­täts­trai­ning eine erhöh­te Mobi­li­tät auf, was die Ver­bes­se­run­gen bei der Zusam­men­fas­sung der men­ta­len Kom­po­nen­ten des SF-36v2 erklär­te. Der PLUS‑M war sen­si­bel genug, um im Zeit­ver­lauf eine Ver­än­de­rung der Mobi­li­tät fest­stel­len zu können. 

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Rechts­gut­ach­ten zur Online-Ver­sor­gung: Was steht drin?

Prof. Dr. iur. Dr. med. Alex­an­der P. F. Ehlers stell­te im Fe­bruar 2023 sein „Gut­ach­ten zu der recht­li­chen Bewer­tung des Out­sour­cings von Ortho­pä­die-Tech­nik-­Leis­tun­gen“ sei­nen Auf­trag­ge­bern aus der Ortho­pä­die-Tech­nik-Bran­che vor. Das Gut­ach­ten ist nicht öffent­lich, der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) hat aber eine umfas­sen­de Zusam­men­fas­sung veröffentlicht.

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Haf­tungs­fal­len in der Lym­pho­lo­gie bei Auf­klä­rung und Behandlung

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die aktu­el­le Bun­des­re­gie­rung eine Stär­kung der Pati­en­ten­rech­te geplant [Koali­ti­ons­ver­trag 2021 „Mehr Fort­schritt wagen“, S. 87]. Dies dürf­te ein­her­ge­hen mit einer ver­schärf­ten Haf­tung der Behan­deln­den. Ob, wann und wie die Plä­ne umge­setzt wer­den, ist noch völ­lig offen. Aber auch jetzt schon gibt es Rege­lun­gen zum Behand­lungs­ver­trag im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) [§§ 630a ff. BGB, in Kraft getre­ten am 26.02.2013], in denen Vor­ga­ben zu medi­zi­ni­schen Stan­dards, Auf­klä­rung, Doku­men­ta­ti­on und Beweis­last nor­miert sind.

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Zeit­er­fas­sung: Jeder drit­te Arbeit­ge­ber hat Nachholbedarf

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat 2022 ver­bind­lich ent­schie­den hat, dass auch in Deutsch­land die gesam­te Arbeits­zeit der Arbeitnehmer:innen auf­zu­zeich­nen ist. Arbeits­be­ginn und ‑ende, Dau­er der Arbeits­zeit sowie Über­stun­den müs­sen seit dem 13. Sep­tem­ber des Vor­jah­res erfasst werden.

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