Politik zum Handeln aufgefordert
Mit einer dringenden Forderung wendet sich unter anderem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) an die Politik. Hintergrund ist, dass die angesichts der Corona-Pandemie gestiegenen Kosten für sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ nur noch bis zum 31. Dezember 2021 in Form der erhöhten Pauschale von 60 statt 40 Euro abgerechnet werden dürfen.
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