Poli­tik zum Han­deln aufgefordert

Mit einer dringenden Forderung wendet sich unter anderem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) an die Politik. Hintergrund ist, dass die angesichts der Corona-Pandemie gestiegenen Kosten für sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ nur noch bis zum 31. Dezember 2021 in Form der erhöhten Pauschale von 60 statt 40 Euro abgerechnet werden dürfen.

Nun sol­len vor­aus­sicht­lich ab dem 1. Janu­ar 2022 die Pau­scha­le auf den Betrag von 2015 abge­senkt und die alten Ver­trags­prei­se wie­der ein­ge­setzt wer­den. Da weder die Prei­se auf das Niveau von 2015 gefal­len sind noch sich die pan­de­mi­sche Lage ent­spannt hat, drän­gen die Ver­bän­de auf ein schnel­les Han­deln der neu­en Bun­des­re­gie­rung. „Wir for­dern den Bei­be­halt der höhe­ren Pau­scha­le und die fort­ge­setz­te Aus­set­zung der Ver­trags­prei­se. Gera­de in Zei­ten, in denen sich das Land auf Omi­kron vor­be­rei­tet, ist ein Spa­ren an Hygie­ne­pro­duk­ten, Des­in­fek­ti­ons­mit­teln und medi­zi­ni­scher Schutz­aus­rüs­tung für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge im häus­li­chen Umfeld ver­ant­wor­tungs­los. Die ein­hel­li­gen Stel­lung­nah­men der Sozi­al­ver­bän­de, des Spit­zen­ver­ban­des Bund der Kran­ken­kas­sen lie­gen der Bun­des­re­gie­rung vor. Es fragt sich, war­um sie nicht han­delt“, so Alf Reu­ter als Ver­tre­ter des Bünd­nis­ses „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“ und Prä­si­dent des BIV-OT.

Auch der VdK als größ­ter Sozi­al­ver­band in Deutsch­land mahn­te bereits in sei­ner Stel­lung­nah­me vom 11. Dezem­ber 2021 die Ver­län­ge­rung an: „[…] dass in der häus­li­chen Pfle­ge wei­ter­hin ein erhöh­ter Bedarf an zum Ver­brauch bestimm­ten Pfle­ge­hilfs­mit­teln besteht, damit der Schutz der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen der Hoch­ri­si­ko­grup­pe gewähr­leis­tet wer­den kann. Der abre­chen­ba­re Höchst­be­trag in Höhe von 40 Euro und die Frei­set­zung der Ver­trags­prei­se seit Inkraft­tre­ten des ers­ten Pfle­ge­stär­kungs­ge­set­zes im Jahr 2015 nicht erhöht wurde.“

Der GKV-Spit­zen­ver­band wies in einem Schrei­ben vom 21. Dezem­ber, das der Redak­ti­on vor­liegt, dar­auf hin, dass der Gesetz­ge­ber eine Frist­ver­län­ge­rung bis­her noch nicht in die Wege gelei­tet hat und damit kon­trär zum Wil­len des Ver­ban­des han­delt. „Der GKV-Spit­zen­ver­band hat­te sich für eine Ver­län­ge­rung der Frist im Inter­es­se der Ver­si­cher­ten aus­ge­spro­chen“, heißt an die­ser Stelle.

 

 

 

 

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