B. Greitemann1, K. Zink2, J. Stumpf3
Die neue Risikogruppeneinteilung beim diabetischen Fußsyndrom (DFS) und bei analogen Neuro-Angio-Arthropathien wurde am 21.04.2024 von der AG Fuß DDG und dem Beratungsausschuss der DGOOC für Orthopädieschuhtechnik verabschiedet und ersetzt die seit 2006 gültige Version.
Durch die Gliederung der möglichen orthopädieschuhtechnischen Schuhversorgung in die acht Hauptgruppen (0–7) und die entsprechende direkte Zuordnung zu der jeweiligen Ausprägung des DFS soll den verordnenden Ärzten, Orthopädie-(Schuh)technikern, Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine gemeinsame Grundlage für die Verordnung, Genehmigung und Durchführung der Versorgung auf Basis der aktuellen internationalen Studienlage [vgl. IWGDF Guidelines on the prevention and management of diabetes-related foot disease. https://iwgdfguidelines.org/wp-content/uploads/2023/07/IWGDF-Guidelines-2023.pdf (Zugriff am 01.10.2024)] gegeben werden.