Whist­le­b­lower wer­den bes­ser geschützt

Am 2. Juli ist das Hin­weis­ge­ber-Schutz­ge­setz (HinSchG) in Kraft getre­ten. Es dient dazu, dass hin­weis­ge­ben­de Per­so­nen, soge­nann­te Whist­le­b­lower, nun leich­ter auf Rechts- bzw. Regel­ver­stö­ße in Betrie­ben auf­merk­sam machen kön­nen sowie einen höhe­ren Schutz genie­ßen vor mög­li­chen Kon­se­quen­zen sei­tens des Arbeitgebers.

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Pri­vat­sphä­re auf Knopfdruck

Wel­che Maß­nah­men kön­nen Betriebsinhaber:innen ergrei­fen, um das eige­ne Kön­nen ins rech­te Licht zu rücken? Die Fra­ge beschäf­tig­te auch Fabi­an vom Dorff und Bas­ti­an Ditt­ner, Geschäfts­füh­rer beim Sani­täts­haus H&R in Kaarst. Die Ant­wort dar­auf hat das Duo im Dia­log mit dem eige­nen Team sowie der enga­gier­ten Pla­ne­rin gefunden.

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IPK+: Zusätz­li­che Ent­stau­ung dank Schaumstoffschicht

Macht das Plus den Unter­schied? Wäh­rend die Inter­mit­tie­ren­de Pneu­ma­ti­sche Kom­pres­si­on (IPK) längst zum fes­ten Reper­toire in der Behand­lung von Patient:innen mit Erkran­kun­gen des Venen- und Lymph­ge­fäß­sys­tems zählt, soll die IPK+-Methode die ent­stau­en­de Wir­kung wei­ter verbessern.

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Unter­schrif­ten digi­tal einholen

Die Digi­ta­li­sie­rung hat auf vie­len Ebe­nen Ein­zug in die Ortho­pä­die-Tech­nik gehal­ten. Sei es als Addi­ti­ve Fer­ti­gung in der Werk­statt oder in der Ver­wal­tung. Den­noch wer­den vie­le büro­kra­ti­sche Hür­den auf­grund der Nut­zung von Papier und Brie­fen noch­mals erhöht. Wie man den­noch schnell an eine feh­len­de Unter­schrift auf digi­ta­lem Wege kom­men kann, das erklärt Inga Fekl, ­Pro­dukt­ma­na­ge­rin Busi­ness­team Leos-Health.Cloud, im Gespräch mit der OT-Redaktion.

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Haf­tungs­fal­len in der Lym­pho­lo­gie bei Auf­klä­rung und Behandlung

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die aktu­el­le Bun­des­re­gie­rung eine Stär­kung der Pati­en­ten­rech­te geplant [Koali­ti­ons­ver­trag 2021 „Mehr Fort­schritt wagen“, S. 87]. Dies dürf­te ein­her­ge­hen mit einer ver­schärf­ten Haf­tung der Behan­deln­den. Ob, wann und wie die Plä­ne umge­setzt wer­den, ist noch völ­lig offen. Aber auch jetzt schon gibt es Rege­lun­gen zum Behand­lungs­ver­trag im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) [§§ 630a ff. BGB, in Kraft getre­ten am 26.02.2013], in denen Vor­ga­ben zu medi­zi­ni­schen Stan­dards, Auf­klä­rung, Doku­men­ta­ti­on und Beweis­last nor­miert sind.

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Glä­ser­ne Werk­statt schafft Ver­trau­en und Transparenz

Nicht jeder lässt sich bei der Arbeit gern auf die Fin­ger schau­en. Beim Sani­täts­haus Malz­korn hat man damit aber kein Pro­blem. Im Gegen­teil: Der (Ein)blick in die Werk­statt ist nicht nur mög­lich, son­dern auch gewollt. Mit dem Umbau der Filia­le in Köln-Feld­kas­sel sind eini­ge Mau­ern gefal­len – buch­stäb­lich und auch in den Köp­fen. Jetzt trennt ledig­lich Glas Mitarbeiter:innen und Kund:innen von­ein­an­der. War­um, das erklärt Betriebs­inhaber ­Sebas­ti­an Malz­korn im Gespräch mit der OT.

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Ortho­pä­die-Tech­nik muss sich auf neue pAVK-Behand­lungs­for­men einstellen

Klei­ne Ope­ra­tio­nen bei peri­phe­ren arte­ri­el­len Ver­schluss­krank­hei­ten (pAVK) sind heu­te tat­säch­lich die Regel. Noch – denn das soll sich von die­sem Jahr an ändern, wie es in einer Mit­tei­lung der Deut­schen Gesell­schaft für Gefäß­chir­ur­gie und Gefäß­me­di­zin e. V. (DGG) heißt. Dem­nach ver­ab­schie­den sich die Exper­ten von der bis­he­ri­gen Direk­ti­ve „Endo­vas­ku­lär first“ als Leit­li­nie zur Behandlung.

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EU-Ver­ord­nung zu Iso­cya­na­ten macht Schu­lung erforderlich

Den 24. August 2023 soll­ten sich Sani­täts­häu­ser, ortho­pä­die­tech­ni­sche Werk­stät­ten und Ortho­pä­die­schuh­ma­cher-Betrie­be rot im Kalen­der mar­kie­ren. Denn: Ab die­sem Datum dür­fen Diiso­cya­na­te grund­sätz­lich nicht mehr in den Werk­stät­ten benutzt wer­den. Grund dafür ist eine Ände­rung einer EU-Ver­ord­nung aus dem Jahr 2020, die nun im Som­mer 2023 zu Anwen­dung kommt. 

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Zwei­tes Leben für alte Reifen

Die Lebens­dau­er von Pro­duk­ten ist grund­sätz­lich nicht unend­lich. Bei der Nut­zung wird das Mate­ri­al ver­schlis­sen und stellt ent­we­der ein Sicher­heits­ri­si­ko für die Nutzer:innen dar oder die Funk­ti­on ist nicht mehr gege­ben – das Pro­dukt ist also unbrauch­bar. Pri­vat wie im Betrieb wan­dern daher täg­lich vie­le Kilo­gramm Müll in die ein­zel­nen Sammelbehälter.

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