In ihrem Koalitionsvertrag hat die aktuelle Bundesregierung eine Stärkung der Patientenrechte geplant [Koalitionsvertrag 2021 „Mehr Fortschritt wagen“, S. 87]. Dies dürfte einhergehen mit einer verschärften Haftung der Behandelnden. Ob, wann und wie die Pläne umgesetzt werden, ist noch völlig offen. Aber auch jetzt schon gibt es Regelungen zum Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [§§ 630a ff. BGB, in Kraft getreten am 26.02.2013], in denen Vorgaben zu medizinischen Standards, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast normiert sind.
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