3. Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) zum 12.04.2017 hat der GKV-Spitzenverband gemäß § 302 Absatz 5 SGB V den Auftrag erhalten, jährlich jeweils zum 30.06. einen nach Produktgruppen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Der Bericht informiert ohne Versicherten- oder Einrichtungsbezug insbesondere über die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittliche Höhe der mit ihnen verbundenen Mehrkosten der Versicherten. Zum Halbjahreswechsel legte der GKV-Spitzenverband nun den 3. Bericht vor.
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