Die darin getroffenen Maßnahmen wurden im Laufe der vergangenen Monate immer wieder an die aktuelle Situation angepasst und deshalb teilte der GKV-Spitzenverband nun mit, dass er eine erneute Aktualisierung vorgenommen hat. Die neue Version 1.6 gilt voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021.
Die Änderungen im Überblick:
- Einfügen eines Passus zum Thema „Ärztliche Verordnung“. Darunter werden unter anderem geregelt: nicht aufschiebbare (Erst-)Verordnungen, Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel und Fallpauschalen
- Verlängerung für vertraglich vereinbarte Abrechnungsfristen bis zum 31. Januar 2021
- Auswirkungen auf die Präqualifizierung.
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