GKV-Spit­zen­ver­band passt Emp­feh­lun­gen an

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) veröffentlichte zu Beginn der Corona-Pandemie seine „Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2“.

Die dar­in getrof­fe­nen Maß­nah­men wur­den im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Mona­te immer wie­der an die aktu­el­le Situa­ti­on ange­passt und des­halb teil­te der GKV-Spit­zen­ver­band nun mit, dass er eine erneu­te Aktua­li­sie­rung vor­ge­nom­men hat. Die neue Ver­si­on 1.6 gilt vor­aus­sicht­lich bis zum 31. Janu­ar 2021.

Die Ände­run­gen im Überblick:

  • Ein­fü­gen eines Pas­sus zum The­ma „Ärzt­li­che Ver­ord­nung“. Dar­un­ter wer­den unter ande­rem gere­gelt: nicht auf­schieb­ba­re (Erst-)Verordnungen, Fol­ge­ver­ord­nun­gen für zum Ver­brauch bestimm­ter Hilfs­mit­tel und Fallpauschalen
  • Ver­län­ge­rung für ver­trag­lich ver­ein­bar­te Abrech­nungs­fris­ten bis zum 31. Janu­ar 2021
  • Aus­wir­kun­gen auf die Präqualifizierung.

 

 

Tei­len Sie die­sen Inhalt