GKV ver­öf­fent­licht Mehrkostenbericht

Der GKV-Spit­zen­ver­band hat sei­nen fünf­ten Mehr­kos­ten­be­richt ver­öf­fent­licht. Der Bericht fasst dabei die Daten aus dem Jahr 2022 zusammen.

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3. Mehr­kos­ten­be­richt des GKV-Spitzenverbandes

Mit dem Inkraft­tre­ten des Geset­zes zur Stär­kung der Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung (HHVG) zum 12.04.2017 hat der GKV-Spit­zen­ver­band gemäß § 302 Absatz 5 SGB V den Auf­trag erhal­ten, jähr­lich jeweils zum 30.06. einen nach Pro­dukt­grup­pen dif­fe­ren­zier­ten Bericht über die Ent­wick­lung der Mehr­kos­ten­ver­ein­ba­run­gen für Ver­sor­gun­gen mit Hilfs­mit­tel­leis­tun­gen zu ver­öf­fent­li­chen. Der Bericht infor­miert ohne Ver­si­cher­ten- oder Ein­rich­tungs­be­zug ins­be­son­de­re über die Zahl der abge­schlos­se­nen Mehr­kos­ten­ver­ein­ba­run­gen und die durch­schnitt­li­che Höhe der mit ihnen ver­bun­de­nen Mehr­kos­ten der Ver­si­cher­ten. Zum Halb­jah­res­wech­sel leg­te der GKV-Spit­zen­ver­band nun den 3. Bericht vor.

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