Bar­mer ver­tei­digt Online-Einlagenversorgung

Für große Aufregung in den OT- und OST-Betrieben sorgte die Ankündigung der Barmer Ersatzkasse, ihre Mitglieder online mit medizinischen Einlagen zu versorgen. Führende Fachgesellschaften hatten auf die Gefahren einer Selbstvermessung mittels zweidimensionalen Abdrucks hingewiesen. Wie reagieren der GKV-Spitzenverband als zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen und die Barmer Ersatzkasse auf die Kritik?

Laut der Fach­ge­sell­schaf­ten, dar­un­ter die Deut­schen Gesell­schaft für inter­pro­fes­sio­nel­le Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung (DGIHV), der Zen­tral­ver­ban­des für Ortho­pä­die­schuh­tech­nik (ZVOS) und die Ver­ei­ni­gung Tech­ni­sche Ortho­pä­die der Deut­schen Gesell­schaft für Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie (DGOU) kön­ne ein ortho­pä­di­sches Hilfs­mit­tel bei nicht fach­ge­rech­ter Her­stel­lung und Anwen­dung Gesund­heits­schä­den ver­ur­sa­chen, wie es in der gemein­sa­men Stel­lung­nah­me heißt. Zur sach­ge­rech­ten Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung sei­en die genaue Ana­mne­se und Unter­su­chung der Patient:innen durch den ver­ord­nen­den Arzt und auch den Tech­ni­ker not­wen­dig. „Auf Basis die­ser Infor­ma­tio­nen erfolgt die Fest­le­gung des zu kor­ri­gie­ren­den funk­tio­nel­len Defi­zi­tes, die Aus­wahl des geeig­ne­ten Maß- und Modell­ver­fah­rens, die hand­werk­li­che Her­stel­lung sowie Abga­be und Kon­trol­le des Hilfs­mit­tels. Nur so las­sen sich die the­ra­peu­ti­schen Mög­lich­kei­ten von Ein­la­gen aus­schöp­fen und Gesund­heits­schä­den vermeiden.“

Fach­ge­sell­schaf­ten sehen erheb­li­che Risiken

Ein Ver­sor­gungs­weg ohne die indi­vi­du­el­le Anpas­sung und Kon­trol­le eines Orthopädie(schuh)technikers füh­re zu einem erheb­li­chen Risi­ko für die Pati­en­ten­si­cher­heit, so die Fach­ge­sell­schaf­ten. Dies begin­ne bereits bei der Erfas­sung der Fuß­da­ten (Maß­neh­men), wel­che für die Patient:innen in der Regel eine völ­li­ge Über­for­de­rung dar­stel­le. Sämt­li­che in der PG 08 auf­ge­führ­ten Ver­fah­ren zur Erfas­sung der Fuß­da­ten sei­en in der Abnah­me durch Lai­en hoch feh­ler­an­fäl­lig und müss­ten daher von Fach­leu­ten durch­ge­führt wer­den. Teil­wei­se sei es grund­sätz­lich unmög­lich, dass Patient:innen bei sich selbst ent­spre­chen­de Daten erhe­ben, teil­wei­se bedür­fe es elek­tro­ni­scher Gerä­te. Die­se wie­der­um soll­ten nur von Fach­leu­ten bedient wer­den, damit ver­läss­li­che Ergeb­nis­se dar­aus ent­stün­den. „Die Feh­ler, die bei der lai­en­haf­ten Durch­füh­rung des Fuß­ab­dru­ckes ent­ste­hen, sind im Nach­hin­ein aber meist nicht kor­ri­gier­bar und füh­ren dabei unwei­ger­lich zu schlech­ten Ver­sor­gun­gen“, schrei­ben die Fach­ge­sell­schaf­ten in ihrer Stel­lung­nah­me. Zudem sei die Abga­be des Hilfs­mit­tels mit indi­vi­du­ell durch­zu­füh­ren­der The­ra­pie­er­folgs­prü­fung ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der Ver­sor­gung – sowohl durch Techniker:innen selbst als auch durch ver­ord­nen­de Arzt:innen. Die Über­prü­fung der kor­rek­ten Adres­sie­rung des Funk­ti­ons­de­fi­zi­tes oder der Fehl­form, die Kon­trol­le der Pass­form bei der Abga­be, das Ein­pas­sen in das pati­en­ten­in­di­vi­du­el­le Schuh­werk, die Kon­trol­le von Pass­form und genü­gen­dem Platz für den Fuß im Schuh, ein­schließ­lich zum Bei­spiel einer Gang­bild­kon­trol­le sei­en von Lai­en nicht durch­führ­bar. Bei der Online-Ver­sor­gung ent­fal­le zudem die Mög­lich­keit einer direk­ten Kor­rek­tur des Hilfs­mit­tels durch Techniker:innen bei der indi­vi­du­el­len Abga­be. Dies füh­re zu einer wesent­li­chen Ver­schlech­te­rung der bis­he­ri­gen Versorgungspraxis.

Völ­lig inak­zep­ta­bel und jeder natio­na­len und inter­na­tio­na­len Leit­li­nie wider­spre­chend wäre dem­nach eine Ver­sor­gung bei Hochrisikopatient:innen – bei­spiels­wei­se bei Diabetiker:innen mit dia­be­ti­schem Fuß­syn­drom (DFS) mit Dia­be­tes-adap­tier­ten Fuß­bet­tun­gen und Dia­be­tes­schutz­schu­hen ohne die Anwe­sen­heit von über­wa­chen­den Orthopädie(schuh)techniker:innen. „Hier han­delt es sich immer um Pati­en­ten mit einem extrem hohen Risi­ko für eine Reul­zer­a­ti­on bezie­hungs­wei­se gege­be­nen­falls fol­gen­de Minor/Majoramputation“, wie in der Stel­lung­nah­me abschlie­ßend betont wird.

Alter­na­ti­ve Ver­sor­gung: Kein Qualitätsunterschied

Die Bar­mer Ersatz­kas­se sieht hin­ge­gen bei der neu­en Online-Vari­an­te kei­nen Qua­li­täts­ab­fall bei der Ver­sor­gung mit ortho­pä­di­schen Ein­la­gen gegen­über den bis­he­ri­gen Ver­fah­rens­wei­sen: Der seit dem 1. August die­ses Jah­res in Kraft getre­te­ne Ver­trag mit der Fir­ma Craft­so­les zur Ver­sor­gung mit ortho­pä­di­schen Ein­la­gen ermög­li­che den Ver­si­cher­ten der Bar­mer Ersatz­kas­se – alter­na­tiv zum tra­di­tio­nel­len Weg – eine inno­va­ti­ve und digi­ta­le Ver­sor­gung mit hoch­wer­ti­gen, maß­ge­fer­tig­ten ortho­pä­di­schen Ein­la­gen, wie Thors­ten Jakob, Pres­se­spre­cher der Kran­ken­kas­se, gegen­über der OT-Redak­ti­on erklärt. „Die­se wer­den von Ortho­pä­die­tech­ni­ke­rin­nen und ‑tech­ni­kern von Hand in der haus­ei­ge­nen Meis­ter­werk­statt des Innungs­be­trie­bes ‚Sani­täts­haus Mee­vo‘ in Ham­burg ange­fer­tigt“, sagt Jakob. „Es gel­ten alle im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis des Spit­zen­ver­ban­des der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung fest­ge­leg­ten Qua­li­täts­stan­dards (gemäß § 139 Fünf­tes Sozi­al­ge­setz­buch), die auch für den sta­tio­nä­ren Han­del ver­bind­lich sind.“ Die Ein­la­gen wür­den aus hoch­wer­ti­gem Mate­ri­al gefer­tigt und auf jeden Fuß indi­vi­du­ell abge­stimmt. „Unter­schie­de zu Ein­la­gen, die im sta­tio­nä­ren Han­del gefer­tigt und abge­ge­ben wer­den, bestehen nicht“, erklärt Jakob. „Dies bestä­ti­gen uns auch unse­re Ver­si­cher­ten, die wir im Rah­men eines Pilot­pro­jek­tes vor Ver­trags­ab­schluss mit Craft­so­les über ihre Erfah­run­gen befragt haben.“

Bera­tung der Patient:innen per Chat, Tele­fon und Video

Ob ortho­pä­di­sche Ein­la­gen benö­tigt wer­den, hän­ge von der medi­zi­ni­schen Beur­tei­lung der Ärz­tin oder des Arz­tes ab. Vor­aus­set­zung für die Ver­sor­gung sei dem­nach eine ent­spre­chen­de Ver­ord­nung. Die­se kön­ne online bei Craft­so­les hoch­ge­la­den wer­den. Dar­auf­hin ver­schi­cke das Unter­neh­men ein Ver­mes­sungs­set an die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. „Mit die­sem kann bequem und unkom­pli­ziert ein ent­spre­chen­der Maß­ab­druck nach den Anfor­de­run­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses abge­ge­ben und an Craft­so­les gesen­det wer­den“, beschreibt Jakob. Auf die Argu­men­te der Fach­ge­sell­schaf­ten, dass Patient:innen mit der Selbst­er­fas­sung ihrer Fuß­da­ten über­for­dert sei­en, geht er nicht ein. „Unser Ver­trag mit Craft­so­les beinhal­tet aller­dings nicht die Ver­sor­gung mit ortho­pä­di­schen Ein­la­gen bei schwe­ren Fuß­fehl­for­men. Zudem prüft unser Ver­trags­part­ner, ob unter den Beson­der­hei­ten jedes Ein­zel­fal­les eine opti­ma­le Ver­sor­gung gewähr­leis­tet ist.“

Erst­mals Ver­trags­be­stand­teil: Abfra­ge der Zufriedenheit

Bereits vor Ver­trags­ab­schluss habe sich die Kran­ken­kas­se „sehr inten­siv von der Qua­li­tät der von Craft­so­les maß­ge­fer­tig­ten Ein­la­gen über­zeugt“, argu­men­tiert Jakob wei­ter. Dar­über hin­aus hät­ten zahl­rei­che Ver­si­cher­te vor Ver­trags­ab­schluss die Ein­la­gen des Unter­neh­mens im Rah­men eines Pilot­pro­jek­tes umfang­reich getes­tet. „An dem Pilot­pro­jekt nah­men bewusst Ver­si­cher­te teil, die in der Ver­gan­gen­heit bereits ortho­pä­di­sche Ein­la­gen über die her­kömm­li­chen Ver­sor­gungs­we­ge erhal­ten haben. Sie waren somit in der Lage, sowohl die Bera­tung als auch Pass­ge­nau­ig­keit und Qua­li­tät der Ein­la­gen ent­spre­chend zu ver­glei­chen und zu beur­tei­len. Die Rück­mel­dun­gen waren ein­deu­tig. Die Pilot­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer waren durch­weg zufrie­den mit dem Ablauf der Ver­sor­gung und von der Qua­li­tät über­zeugt“, unter­streicht der Pressesprecher.

Online-Ange­bot soll aus­ge­baut werden

„Unser Ziel ist es, unse­ren Ver­si­cher­ten inno­va­ti­ve, digi­tal unter­stütz­te und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gungs­an­ge­bo­te alter­na­tiv zum eta­blier­ten Ver­sor­gungs­weg anzu­bie­ten“, erläu­tert Jakob wei­ter. Für vie­le Ver­si­cher­te sei dies inter­es­sant, weil sie ihre Ein­la­gen zeit­lich fle­xi­bel und bequem von zu Hau­se aus per Smart­phone oder Com­pu­ter bestel­len könn­ten. Dies kön­ne bei­spiels­wei­se für Berufs­tä­ti­ge oder für Men­schen, die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Ange­hö­ri­ge haben, eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve sein.

Schwei­gen beim Spitzenverband

Auf die Fra­gen, wie der GKV-Spit­zen­ver­band das Ange­bot der Bar­mer Ersatz­kas­se beur­tei­le und wie er auf den Auf­schrei der Fach­ge­sell­schaf­ten reagie­re, erhielt die Redak­ti­on die knap­pe Ant­wort: „Bit­te haben Sie Ver­ständ­nis dafür, dass wir uns zum Ver­sor­gungs­an­ge­bot ein­zel­ner Kran­ken­kas­sen nicht äußern“, erklärt die Pres­se­stel­le des GKV-Spit­zen­ver­ban­des auf Anfra­ge der Redak­ti­on. Kei­ner­lei Reak­ti­on erhielt die Redak­ti­on bis dato vom Sani­täts­haus Mee­vo, das die Online-Ver­sor­gung für die bei der Bar­mer Ver­si­cher­ten ausführt.

 

Wei­te­re Bei­trä­ge zum The­ma Online-Einlagenversorgung

 

Tei­len Sie die­sen Inhalt