E‑Rezept: Therapie- und Wahlfreiheit sichern
„Oberste Maxime ist aus unserer Sicht, dass das E‑Rezept die Therapiefreiheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten im Hinblick auf ‚ihren’ Leistungserbringer weiterhin uneingeschränkt sicherstellen muss“, unterstreicht Oda Hagemeier, Geschäftsführerin der Eurocom e. V.
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