Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens erreicht 2025 einen entscheidenden Wendepunkt. Mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten am 29. April und der schrittweisen Ausweitung weiterer digitaler Anwendungen wird die Telematikinfrastruktur (TI) zur zentralen Nervenbahn des modernen Medizinbetriebs. Doch während Millionen Deutsche erstmals von vernetzter Gesundheitsversorgung profitieren sollen, mehren sich auch kritische Stimmen zu Datenschutz
und Sicherheit.
Die deutsche Wirtschaft ist alarmiert: Drei Viertel der Unternehmen sehen Deutschland als zu abhängig von US-amerikanischen Cloud-Diensten. Gleichzeitig wächst die Bedeutung der Cloud-Technologie rasant, bald wird kein Betrieb mehr ohne sie auskommen.
Es ist nicht die Frage, ob, sondern wann die OT-Betriebe an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Eine grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme an der Datenautobahn des deutschen Gesundheitswesens ist die eindeutige Identifizierung der Teilnehmer – etwa von Medizinern, Apothekern oder Orthopädietechnikern. Letztgenannte stehen aktuell vor diesem Schritt.
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Die Digitalisierung der Hilfsmittelversorgung nimmt Fahrt auf und ein wichtiger Meilenstein ist die elektronische Verordnung (eVO). Mit ihrer verpflichtenden Einführung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Juli 2027 steht ein bedeutender Systemwechsel bevor. Voraussetzung dafür ist die Anbindung der orthopädietechnischen Werkstätten und Sanitätshäuser an die Telematikinfrastruktur (TI). Diese bildet das Rückgrat digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen – etwa der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Arzneimittelrezept (E‑Rezept), beide inzwischen nach langer Anlaufphase für erste Akteure verfügbar.
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Sie wird als Schlüsselprojekt der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens angesehen: Die elektronische Patientenakte (ePA). Seit dem 29. April 2025 wird sie bundesweit ausgerollt.
Warum das Pilotprojekt elektronische Verordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel auf offene Schnittstellen setzt, erklärt Tim Raab, Geschäftsführer der Acriba Service GmbH, im 5. Teil der Artikelreihe. Das Unternehmen ist Partner des Projekts unter Federführung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) und war bei qualitativen Tests im Februar und März dieses Jahres dabei.
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Phishing-Angriffe und Datenlecks bleiben laut BSI-Bericht 2024 zentrale Risiken für Verbraucher in Deutschland. Besonders gefährlich: KI-gestützte Phishing-Mails und unzureichend gesicherte Onlinekonten.
Komplexität digital lösen: Nicht jede Hilfsmittelverordnung lässt sich in einem Standardprozess abbilden – genau deshalb beschäftigt sich der vierte Teil der eVO-Artikelreihe mit sogenannten Sonderprozessen.
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Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verzögert sich, doch das BSI rät betroffenen Betrieben, ihre IT-Sicherheit bereits jetzt zu stärken.