Kippt die Europäische Kommission (EU-Kommission) das Ausschreibungsverbot für medizinische Hilfsmittel, welches das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerade erst im Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) festgeschrieben hat? Das BMG will am Verbot festhalten, um eine qualitative Patientenversorgung zu sichern. Weil die Bundesrepublik aus EU-Sicht damit ihren europarechtlichen Verpflichtungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nachkommt, läuft ein von der Kommission angestoßenes Vorverfahren für ein Vertragsverletzungsverfahren. Sozialrecht steht damit gegen Vergaberecht. „Die Kommission fordert Deutschland auf, das Verbot öffentlicher Vergabeverfahren für medizinische Hilfsmittel aufzuheben. Ein bekannter Streit auf neuer Ebene“, erklärt Nico Stephan, Partner der Kanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte Leipzig/Hamburg. Der Rechtsanwalt vertritt seit mehr als 17 Jahren Verbände der Leistungserbringer wie den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bei Vertragsverhandlungen im Hilfsmittelsektor. In diesem Beitrag erläutert er, warum Vertragsverhandlungen nach EU-Recht zulässig sind.
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