Sonderregelung für die Verordnung von Hilfsmitteln
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen am 30. Oktober eine Reihe von befristeten Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen.
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