Teil-Lock­down: Wel­che Hil­fen gibt es?

Die Anzahl der an Covid-19-Infizierungen hat in den vergangenen Wochen erneut an Dynamik gewonnen. Bund und Länder haben gemeinsam beschlossen, dass ab Montag, 2. November, eine erneute Schließung von ausgewählten Unternehmenszweigen nötig ist, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Geschwindigkeit der Virusausbreitung zu verlangsamen. Jetzt wurden die neuesten Corona-Wirtschaftshilfen vorgestellt.

Die Maß­nah­me ist zeit­lich auf den Novem­ber 2020 begrenzt. Rund 10 Mil­li­ar­den Euro ste­hen für eine wirt­schaft­li­che Sofort­hil­fe für die betrof­fe­nen Unter­neh­men, die haupt­säch­lich aus der Gas­tro­no­mie, Tou­ris­mus und Event­bran­che kom­men, bereit. Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Scholz sag­te auf der Pres­se­kon­fe­renz, bei der die wirt­schaft­li­chen Unter­stüt­zun­gen vor­ge­stellt wur­den: „Wir ste­hen vor einem Monat der Wahr­heit. Die Situa­ti­on ist dra­ma­tisch, das Virus ver­brei­tet sich mit einer hohen Dyna­mik. Des­halb ist es uner­läss­lich, dass wir zeit­lich befris­tet neue Maß­nah­men ergrei­fen, um Leben und Wirt­schaft zu schüt­zen.“ Und wei­ter: „Wir ste­hen Unter­neh­men, Selbst­stän­di­gen und Beschäf­tig­ten zur Sei­te. Gera­de die beson­ders gebeu­tel­ten Bran­chen wer­den wir mit aller Kraft unter­stüt­zen. Bis­lang sind wir gemein­sam ganz gut durch die­se Kri­se gekom­men. Mit Ver­nunft, Zuver­sicht und Soli­da­ri­tät schaf­fen wir auch die nächs­te Etappe.“

Mit der außer­or­dent­li­chen Wirt­schafts­hil­fe des Bun­des wer­den aller­dings nur Betrie­be, Selbst­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen unter­stützt, die durch die neu­er­li­chen Ein­schrän­kun­gen dazu gezwun­gen wer­den, tem­po­rär zu schlie­ßen. Wer indi­rekt – zum Bei­spiel als Zulie­fe­rer – von den neu­en Anord­nun­gen in ähn­li­cher Wei­se betrof­fen ist, für den arbei­ten das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um und das Finanz­mi­nis­te­ri­um noch einen Plan aus.

Wer weder direkt noch indi­rekt durch die neu­en Anord­nun­gen betrof­fen ist, aber trotz­dem auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie finan­zi­el­le Unter­stüt­zung braucht, der kann auf das Instru­ment der Über­brü­ckungs­hil­fen set­zen. Dafür wur­den der Zeit­raum, in dem die Über­brü­ckungs­hil­fe gewährt wird, noch ein­mal auf den Zeit­raum Janu­ar 2021 bis Juni 2021 ver­län­gert und die Kon­di­tio­nen verbessert.
Antrag­stel­lung und Leit­fa­den gibt es hier.

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