Anzei­geMDR: Neue Online-Platt­form von Ottobock

Ab 26. Mai 2021 muss die neue Medi­zin­pro­duk­te-Ver­ord­nung 2017/745 (MDR) in der EU ver­pflich­tend ange­wen­det wer­den. Damit sind Ver­sor­ger wie Sani­täts­häu­ser oder Ortho­pä­die­tech­ni­ker in ihrer Rol­le als Händ­ler, Ver­sor­ger und Her­stel­ler gefor­dert, wich­ti­ge Vor­ga­ben zur Sorgfalts‑, Prüf- und Infor­ma­ti­ons­pflicht einzuhalten.

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