Sanitätshaus Stolle plant Verfassungsbeschwerde
Im Juli 2023 wurde das ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) vom Deutschen Bundestag beschlossen und damit auch die einseitige Entlassung für Apotheken aus der Präqualifizierung für „apothekenübliche Hilfsmittel“. Was „apothekenüblich“ ist, verhandeln aktuell Verbände der Apotheken mit dem GKV-Spitzenverband. Am gestrigen Donnerstag, 14. Dezember, kündigte die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG an, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Mit der Durchführung wird die Anwaltskanzlei Zuck aus Stuttgart beauftragt.
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