Rehavital fordert Freigrenze für Hilfsmittel
Für alle Hilfsmittel bis 1.000 Euro soll künftig keine Genehmigung mehr erforderlich sein – das fordert die Leistungserbringergemeinschaft Rehavital.
WeiterlesenFür alle Hilfsmittel bis 1.000 Euro soll künftig keine Genehmigung mehr erforderlich sein – das fordert die Leistungserbringergemeinschaft Rehavital.
WeiterlesenIm Zuge des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) wurde beschlossen, dass Apotheken für sogenannte „apothekenübliche Hilfsmittel“ keinen Nachweis für eine Präqualifizierung brauchen.
Weiterlesen„Unsere Verbundgruppe ist auch 2024 weiter auf wirtschaftlichem Erfolgskurs“, erläutert Jens Sellhorn, Geschäftsführer der Rehavital im Rahmen der diesjährige Gesellschafterversammlung Anfang Juni, „zugleich ist das Marktumfeld der Hilfsmittelleistungserbringer zunehmend von Verkäufen und Übernahmen geprägt, gerade von Familienunternehmen.“
WeiterlesenWie angekündigt hat die Stolle Sanitätshaus GmbH eine Verfassungsbeschwerde gegen die einseitige Befreiung von Apotheken aus der Präqualifizierung für bestimmte Produktgruppen eingereicht.
WeiterlesenIn den kommenden Tagen wird mit Spannung das Verhandlungsergebnis zu den „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) erwartet. Künftig sollen nach dem Willen der Politik Apotheken für die auf dieser Liste stehenden Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr benötigen. Aus diesem Grund hatte das Sanitätshaus Stolle angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, einzureichen.
WeiterlesenIm Juli 2023 wurde das ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) vom Deutschen Bundestag beschlossen und damit auch die einseitige Entlassung für Apotheken aus der Präqualifizierung für „apothekenübliche Hilfsmittel“. Was „apothekenüblich“ ist, verhandeln aktuell Verbände der Apotheken mit dem GKV-Spitzenverband. Am gestrigen Donnerstag, 14. Dezember, kündigte die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG an, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Mit der Durchführung wird die Anwaltskanzlei Zuck aus Stuttgart beauftragt.
WeiterlesenHamburg war am 9. und 10. Juni Schauplatz des neuen nationalen Branchentreffs „Rehavision“. Der Einladung der Leistungserbringergemeinschaft Rehavital, zu der rund 115 Sanitätshäuser und Gesundheitsfachbetriebe gehören, folgten mehr als 300 Gäste aus den Mitgliedsunternehmen sowie Industrie- und Netzwerkpartner.
WeiterlesenAnlässlich eines digitalen Austauschs zwischen dem Aufsichtsrat, den Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung der Rehavital, der Ende Juni stattfand, wurde Rahel Weidlich neu in den Aufsichtsrat berufen. Zudem wurden die Prognosen für die Geschäftsentwicklung vorgestellt. Nicht zuletzt gab es einen Einblick in die Digitalisierungsstrategie der Gemeinschaft, zu der sich mehr als 110 Sanitätsfachgeschäfte und Gesundheitsfachbetriebe zusammengeschlossen haben.
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