„Mit der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung hat der Gesetzgeber kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen. Zumal in völliger Missachtung der Sanitätshäuser als eigentliche Versorger im Hilfsmittelbereich die Definition angeblich „apothekenüblicher Hilfsmittel“ allein der Apothekerlobby und den Krankenkassen überlassen wird“, erklärte Detlef Möller, Geschäftsführer der Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG und Aufsichtsratsvorsitzender der Rehavital Gesundheitsservice GmbH. „Diese eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes und der Berufsausübungsfreiheit werden wir nicht hinnehmen und daher Verfassungsbeschwerde einreichen.“
Die Beschwerde kann offiziell eingereicht werden, sobald voraussichtlich Anfang 2024 die Verhandlungen zwischen Apothekerverband und den Krankenkassen über die Definition apothekenüblicher Hilfsmittel abgeschlossen sind. „Sobald hier der Beschluss gefasst ist, werden wir die Klage umgehend beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, stellte Möller klar.
Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ sieht mit der Ankündigung der Verfassungsbeschwerde die eigenen Mahnungen, die im Vorfeld der Gesetzesfindung geäußert wurden, bestätigt. „Wir hatten bereits in der Öffentlichen Anhörung zum ALBVVG als führender Dachverband der Hilfsmittelleistungserbringer zwar die Bemühungen des Gesetzgebers um eine Entbürokratisierung grundsätzlich begrüßt, jedoch klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen geäußert“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Die nun ankündigte gerichtliche Klärung durch die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG sei daher nur folgerichtig.
„Jetzt muss es politisch jedoch darum gehen, rasch eine verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer umzusetzen und einen langen Rechtsstreit zu vermeiden“, fordern Abel und Grunau. „Wir stehen als Verband bereit, gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten. Unsere Reformvorschläge hierzu liegen vor.“
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