Anspruch auf vollen GKV-Leistungskatalog
Seit dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine laut Bundesgesundheitsministerium Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Das beinhaltet ebenfalls die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und nicht zuletzt die Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf, Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen mit den entsprechend notwendigen Hilfsmitteln.
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