60-Euro-Höchst­gren­ze für Pfle­ge­hilfs­mit­tel bleibt vor­erst bestehen

Die Erhöhung des monatlichen Ausgleichs für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 60 Euro wird bis 31. Dezember 2021 fortgesetzt.

In den aktu­el­len Ände­rungs­an­trä­gen der Frak­tio­nen der CDU/CSU und SPD zum Ent­wurf eines „Geset­zes zur Fort­gel­tung der die epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te betref­fen­den Rege­lun­gen“ wird die der­zeit nur noch bis 31. März gel­ten­de Anhe­bung des monat­li­chen Höchst­be­trags für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel bis zum Jah­res­en­de 2021 fortgeschrieben.

Anzei­ge

Das Geld steht Pfle­ge­be­dürf­ti­gen für die Beschaf­fung unter ande­rem von Des­in­fek­ti­ons­mit­tel, Ein­mal­hand­schu­hen und Schutz­schür­zen zu, um sich selbst sowie Pfle­ge­per­so­nal und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge nicht zuletzt vor Covid-19-Infek­tio­nen zu schützen.

Für das Bünd­nis „Wir ver­sor­gen Deutsch­land“, dem der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), Sani­täts­haus Aktu­ell, Reha­vi­tal, Egroh und Reha-Ser­vice-Ring ange­hö­ren, ist die­se Rege­lung ein wich­ti­ger Bau­stein, um vor dem Hin­ter­grund stark gestie­ge­ner Prei­se für der­ar­ti­ge Schutz­aus­rüs­tung den Infek­ti­ons­schutz zu stär­ken. Dies sei ein ers­ter Schritt, dem jedoch wei­te­re fol­gen müss­ten, betont das Bündnis.

So sei nach rund einem Jahr Pan­de­mie die Ver­gü­tung der Zusatz­kos­ten für per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA) nach wie vor unge­klärt, die auf­grund der gestie­ge­nen PSA-Prei­se und Hygie­ne­vor­schrif­ten bei Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten anfal­len. Eigent­lich soll­te seit dem 1. Janu­ar 2021 laut Gesund­heits­ver­sor­gungs- und Pfle­ge­ver­bes­se­rungs­ge­setz (GPVG) die PSA-Kos­ten­er­stat­tung für den auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie erhöh­ten Hygie­ne­auf­wand gere­gelt sein. Dies aber igno­rier­ten die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, wie das Bünd­nis kri­ti­siert. Auch hier müs­se der Gesetz­ge­ber drin­gend Abhil­fe schaf­fen – bei­spiels­wei­se, indem der GKV-Spit­zen­ver­band ein Man­dat für die Umset­zung erhalte.

 

 

 

Tei­len Sie die­sen Inhalt
Anzeige