Pfle­ge­hilfs­mit­tel: Irgend­wie, irgendwann

Kaum waren die Ver­spre­chen ver­klun­gen, war die ers­te Leis­tungs­kür­zung schon da: Der monat­li­che Aus­gleich für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel wie Des­in­fek­ti­on und Ein­mal­hand­schu­he ist 2022 wie­der auf 40 Euro gesun­ken. Damit wird am Schutz von Pfle­ge­be­dürf­ti­gen unter ande­rem vor Coro­na­in­fek­tio­nen gespart.

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60-Euro-Höchst­gren­ze für Pfle­ge­hilfs­mit­tel bleibt vor­erst bestehen

Die Erhö­hung des monat­li­chen Aus­gleichs für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel von 40 Euro auf 60 Euro wird bis 31. Dezem­ber 2021 fortgesetzt. 

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Ver­bän­de for­dern: 60-Euro-Höchst­gren­ze für Pfle­ge­hilfs­mit­tel beibehalten

Die Bun­des­re­gie­rung zieht die Erhö­hung des Aus­gleichs für zum Ver­brauch bestimm­te Pfle­ge­hilfs­mit­tel wie Des­in­fek­ti­on und Ein­mal­hand­schu­he von 40,00 auf 60,00 Euro zurück. Die aktu­ell auf­grund der Covid-19-Pan­de­mie gel­ten­de Rege­lung läuft am 31. März 2021 aus. 

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