Am 18. Oktober stoppte die Barmer Ersatzkasse das Angebot, ihre Mitglieder online mit orthopädischen Einlagen auf Rezept versorgen zu lassen. Wie die OT-Redaktion berichtete, reagierte die Ersatzkasse damit vermutlich auf die massiven Beanstandungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Parallel kündigte die Ersatzkasse an, die rechtlichen Fragen des BAS zu klären, ob alle Vertragsbestandteile zur sogenannten Online-Einlagenversorgung konform mit den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) seien. Darüber hinaus strebt die Krankenkasse nach eigenen Angaben „entsprechende Klarstellungen und gegebenenfalls Anpassungen des HMV“ an.
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