Hilfsmittelversorgung: Kaum Bewegung beim Infektionsschutz
Schon seit dem 1. Januar 2021 unterstreicht das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) den Anspruch der Betriebe auf die Vergütung des pandemiebedingten PSA-Mehraufwands. „Darüber hinaus können die Vertragsparteien in den Verträgen nach Satz 1 auch einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Covid-19-Pandemie vereinbaren“, heißt es diesbezüglich im geänderten Absatz 1 (Satz 2) des § 127 SGB V. Doch was hat sich inzwischen getan?
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