Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung: Kaum Bewe­gung beim Infektionsschutz

Schon seit dem 1. Janu­ar 2021 unter­streicht das Gesund­heits­ver­sor­gungs- und Pfle­ge­ver­bes­se­rungs­ge­setz (GPVG) den Anspruch der Betrie­be auf die Ver­gü­tung des pan­de­mie­be­ding­ten PSA-Mehr­auf­wands. „Dar­über hin­aus kön­nen die Ver­trags­par­tei­en in den Ver­trä­gen nach Satz 1 auch ­einen Aus­gleich der Kos­ten für erhöh­te Hygie­ne­maß­nah­men infol­ge der Covid-19-Pan­de­mie ver­ein­ba­ren“, heißt es dies­be­züg­lich im geän­der­ten Absatz 1 (Satz 2) des § 127 SGB V. Doch was hat sich inzwi­schen getan?

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