E‑Rezept für Hilfs­mit­tel: Feld­test noch in die­sem Jahr

„Warum ist 2021, aber mein Rezept noch so 80er?“, heißt es auf einem Plakat der aktuellen E-Rezept-Kampagne der Versandapotheke DocMorris. Nun ja, gut Ding will Weile haben ... Und in Sachen Digitalisierung ist Deutschland kein Vorreiter, das hat nicht zuletzt das Corona-Jahr gezeigt. Zumindest das Arzneimittel-Rezept soll noch 2021 bundesweit ins 21. Jahrhundert katapultiert werden – sofern die digitale Infrastruktur wirklich sicher und rund läuft. Die „Schonfrist“ für die Verordnung von Hilfsmitteln ist noch etwas länger. Ein Feldtest der Arbeitsgruppe (AG) Telematik im Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ist jedoch schon gegen Ende des Jahres geplant.

In Zukunft sol­len alle Rezep­te in Deutsch­land – laut Gema­tik etwa 500 Mil­lio­nen pro Jahr – digi­tal ver­wal­tet wer­den. Im Juli star­te­te eine Test­pha­se für das Arz­nei­mit­tel-E-Rezept in der Modell­re­gi­on Ber­lin-Bran­den­burg. Ab 1. Janu­ar 2022 wird das E‑Rezept für alle Ver­ord­nun­gen ver­schrei­bungs­pflich­ti­ger Arz­nei­mit­tel für gesetz­lich Ver­si­cher­te ver­pflich­tend. Die „Schon­frist“ für die Ver­ord­nung von Hilfs­mit­teln ist noch etwas län­ger: Hier beginnt der Abschied vom Rezep­te-Papier­kram 2024 mit der Pro­zess­be­schrei­bung für die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung. Ver­pflich­tend wird die E‑Re­zept-Nut­zung für Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Betrie­be (OT-Betrie­be) ab Mit­te 2026. Damit dann nie­mand im Regen steht, befasst sich die Arbeits­grup­pe (AG) Tele­ma­tik im Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) schon jetzt mit dem Work­flow und plant gegen Ende des Jah­res einen ers­ten Feldversuch.

Anzei­ge

Das E‑Rezept sei für ihn „Chef­sa­che“, unter­streicht BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reu­ter. Denn für die ange­schlos­se­nen Betrie­be und Sani­täts­häu­ser sei es enorm wich­tig, bei der Ein­füh­rung der damit ver­bun­de­nen digi­ta­len Pro­zes­se vorn dabei zu sein, um die sau­be­re Umset­zung für die Bran­che sicher­zu­stel­len. Gera­de in den letz­ten bei­den Jah­ren habe die Digi­ta­li­sie­rung Fahrt auf­ge­nom­men – nicht nur mit posi­ti­ven Vor­zei­chen. „Es gibt durch­aus poli­ti­sche Bestre­bun­gen, uns den Markt abzu­schnei­den, indem die Patient:innen unzu­läs­si­ger­wei­se mit­hil­fe vor­kon­fi­gu­rier­ter digi­ta­ler Ver­zeich­nis­se mit ihrem E‑Rezept zu bestimm­ten Anbie­tern im Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­markt gelenkt wer­den. Damit besteht die Gefahr, dass die gesetz­lich ver­brief­te Frei­heit bei der Wahl des Leis­tungs­er­brin­gers ein­ge­schränkt wird“, hat Reu­ter beob­ach­tet. Ande­rer­seits gebe es Ver­su­che, durch unse­riö­se Ange­bo­te die Unsi­cher­hei­ten und Ängs­te der Bran­che im Hin­blick auf die neu­en digi­ta­len Mög­lich­kei­ten aus­zu­nut­zen und Geld zu ver­die­nen. „Las­sen Sie sich nicht ver­rückt machen! Wir sind schon seit Jah­ren ganz eng dran am The­ma E‑Rezept und gut auf­ge­stellt!“, so Reuter.

Makel­ver­bot für E‑Rezepte

Der BIV-OT habe die Ent­ste­hung des E‑Rezepts seit 2011 beglei­tet, ergänzt BIV-OT-Vor­stands­mit­glied Tho­mas Münch, zustän­dig für Digi­ta­li­sie­rung und Ver­tre­ter der AG Tele­ma­tik. „Bereits 2011 wur­de ein Fach­bei­rat für den Auf­bau eines Gesund­heits­be­ru­fe­re­gis­ters gegrün­det. Der BIV-OT war hier als Grün­dungs­mit­glied von Anfang an dabei. Zunächst hat­te man näm­lich beim E‑Rezept und der Digi­ta­li­sie­rung die Gesund­heits­be­ru­fe ver­ges­sen und nur an den medi­zi­ni­schen bzw. ärzt­li­chen Bereich gedacht“, sagt Münch. Seit 2020 wer­de gemein­sam mit dem Unter­neh­men Opta Data, einem Anbie­ter für IT, Abrech­nung und Ser­vices im Gesund­heits­we­sen, sowie Sani­täts­häu­sern und Betrie­ben ver­schie­de­ner Grö­ßen­ord­nun­gen inten­siv an der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung des E‑Rezepts für Hilfs­mit­tel gear­bei­tet. Posi­tiv sei, dass jetzt mit dem in die­sem Jahr ver­ab­schie­de­ten Digi­ta­le-Ver­sor­gung-und-Pfle­ge-Moder­ni­sie­rungs-Gesetz (DVPMG) ein Fahr­plan mit kla­ren Fris­ten für die Ein­füh­rung des E‑Rezepts im Hilfs­mit­tel­be­reich vor­lie­ge. Um Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen vor­zu­beu­gen, müs­se jedoch dar­auf geach­tet wer­den, dass ande­re Berufs­grup­pen wie die schon an die TI ange­schlos­se­nen Apo­the­ken bei Hilfs­mit­tel­ab­ga­be auf E‑Rezept nicht vor­an­presch­ten – und zwar, bevor Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Werk­stät­ten über­haupt start­klar sein könn­ten. Ein wei­te­res hei­ßes Eisen war eine Auf­wei­chung des Makel­ver­bots – also des Ver­bots für Kran­ken­kas­sen oder Ärz­te, Ver­ord­nun­gen bestimm­ten Leis­tungs­er­brin­gern zuzu­wei­sen bzw. ihre Patient:innen ent­spre­chend zu beein­flus­sen. Laut Münch sind seit dem Inkraft­tre­ten des Pati­en­ten­da­ten-Schutz­ge­set­zes (PDSG) im ver­gan­ge­nen Jahr und der Ver­schär­fung durch das DVPMG dahin­ge­hen­de Befürch­tun­gen groß­teils vom Tisch, sodass hier ledig­lich Nach­bes­se­run­gen ein The­ma seien.

Pro­zes­se definieren

Ziel sei nun, Pro­zes­se zu defi­nie­ren und dar­aus fol­gend der Gema­tik Vor­schlä­ge für die Abläu­fe machen zu kön­nen, so Münch. Zwar sei die Pro­zess­mo­del­lie­rung Auf­ga­be der Gema­tik, aber man gehe davon aus, dass die­se auf die Exper­ti­se der Bran­che zurück­grei­fe. Denn das Hilfs­mit­tel-Rezept unter­schei­de sich wesent­lich von dem für Arz­nei­mit­tel. Ele­men­tar sei vor allem, dass bei der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung in der Regel den Leis­tungs­er­brin­gern die kon­kre­te Aus­wahl des Ein­zel­pro­dukts gemäß des The­ra­pie­kon­zepts oblie­ge. Der Arzt ver­ord­ne dem­nach ledig­lich die Pro­dukt­art („Sie­ben­stel­ler“), die von den Leis­tungs­er­brin­gern zum „Zehn­stel­ler“ ergänzt wer­de – dies ist die ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, mit der alle Pro­duk­te der Her­stel­ler im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis gelis­tet sind. „Außer­dem lau­fen vie­le Ver­sor­gun­gen über Kos­ten­vor­anschlag, anders als bei ver­ord­ne­ten Medi­ka­men­ten, die sofort aus­ge­ge­ben wer­den kön­nen“, legt Münch dar.

Nicht final geklärt sei eben­falls die Aus­ga­be der per­so­nen- bzw. betriebs­ge­bun­de­nen Berech­ti­gungs­kar­ten euro­päi­scher Berufs­aus­weis (EBA) und Insti­tu­ti­ons­kar­te (SMC‑B) – eine zen­tra­le Fra­ge, um über­haupt Zugang zur TI zu erhal­ten. Ver­mut­lich wer­de die Kar­ten­aus­ga­be über das elek­tro­ni­sche Gesund­heits­be­ru­fe­re­gis­ter (eGBR) erfol­gen, aller­dings brau­che es eine bestä­ti­gen­de Insti­tu­ti­on. Die­se prüft, ob der Antrag auf einen sol­chen Aus­weis berech­tigt ist. Für die in der Hand­werks­rol­le ein­ge­tra­ge­nen Fir­men wur­den hier­bei die Hand­werks­kam­mern (HWKn) bereits gesetz­lich benannt und die Hand­werks­ord­nung ent­spre­chend angepasst.

Pra­xis proben

„In der AG Tele­ma­tik sind ver­schie­de­ne Betriebs­grö­ßen ver­tre­ten, die die Viel­falt der Bran­che reprä­sen­tie­ren – vom Zwei-Per­so­nen-Betrieb bis zum Vollan­bie­ter mit mehr als 100 Ange­stell­ten. Damit wol­len wir von unse­rer Sei­te aus dar­stel­len, wie der Daten­fluss beim E‑Rezept ablau­fen soll­te und wel­che Schnitt­stel­len es braucht, um die­se brei­te Span­ne abzu­de­cken“, erklärt Münch. „Um die gesam­te Pro­zess­ket­te durch­zu­spie­len, pla­nen wir einen Feld­test, der mög­lichst noch Ende die­ses Jah­res begin­nen soll. Dann muss das, was wir am Tisch ent­wer­fen, den Pra­xis­test bestehen.“ Dabei tau­sche sich die AG Tele­ma­tik im BIV-OT regel­mä­ßig mit Nach­bar­ver­bän­den aus und tei­le die Erfah­run­gen. „In der nächs­ten Aus­bau­stu­fe wer­den wir uns damit befas­sen, wie die Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung als inte­gra­ler Bestand­teil von The­ra­pie und Reha­bi­li­ta­ti­on sinn­voll in der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) hin­ter­legt wer­den kann. Denn unse­re Betrie­be brau­chen Schreib­zu­griff auf die Akte, um bei­spiels­wei­se wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Ärz­te oder Phy­sio­the­ra­peu­ten zu hin­ter­le­gen“, betont Münch. „Im Ergeb­nis möch­ten wir schnel­le­re und schlan­ke­re Pro­zes­se erreichen.“

Infor­miert bleiben?

Semi­nar- und Kon­gres­s­an­bie­ter Con­fairm­ed plant noch in die­sem Jahr einen Live­talk zu TI und E‑Rezept. Auf der OTWorld 2022 wird es Ses­si­ons zum The­ma geben und die Indus­trie wird Digi­ta­le Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGAs) – „Apps auf Rezept“ vor­stel­len, die mit fort­schrei­ten­der Digi­ta­li­sie­rung und im Zuge der Ein­füh­rung des E‑Rezepts einen Auf­schwung erle­ben könnten.

Cath­rin Günzel

Fahr­plan für das Hilfsmittel-E-Rezept
Wäh­rend bei Arzt­pra­xen und Apo­the­ken das E‑Rezept schon unmit­tel­bar vor der Tür steht, dau­ert es für die Sani­täts­häu­ser und OT-Betrie­be noch etwas län­ger, bevor sie an die TI ange­schlos­sen und auf der Gesund­heits­da­ten-Auto­bahn unter­wegs sind:
  • 28. Mai 2024 – die Rechts­grund­la­ge für die Kos­ten­er­stat­tung des Anschlus­ses der Hilfs­mit­tel­leis­tungs­er­brin­ger an die TI durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) steht.
  • 1. Juli 2024 – OT-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser kön­nen sich frei­wil­lig an die TI anschlie­ßen, die Umset­zung des E‑Rezepts für die Ver­ord­nung von Hilfs­mit­teln star­tet. GKV-Erstat­tun­gen für die TI-Hard­ware wer­den angefragt.
  • 1. Janu­ar 2026 – OT-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser soll­ten sich ihre Hard­ware besorgt haben und an die TI anbin­den. Die Aus­ga­be der per­so­nen- und betriebs­ge­bun­de­nen Kar­ten zur Zugangs­be­rech­ti­gung soll­te fest­ge­legt sein.
  • 1. Juli 2026 – das E‑Rezept bzw. die elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung wird für die Hilfs­mit­tel­ver­sor­ger verpflichtend. 

Gesetz­li­che Grund­la­gen für das E‑Rezept in Deutschland
  • E‑He­alth-Gesetz, Janu­ar 2016 – für siche­re digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Anwen­dun­gen; legt den Grund­stein für TI und Digi­ta­le Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA), die soge­nann­ten „Apps auf Rezept“
  • Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG), Mai 2019 – für mehr Sicher­heit in der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung, legt den Grund­stein für das E‑Rezept für Arzneimittel
  • Digi­ta­le-Ver­sor­gungs-Gesetz (DVG), Dezem­ber 2019/­Pa­ti­en­ten­da­ten-Schutz-Gesetz (PDSG), Okto­ber 2020/Januar 2021 – u. a. Makel­ver­bot von E‑Rezepten für Ver­trags­ärz­te und Kliniken
  • Digi­ta­le-Ver­sor­gung-und-Pfle­ge-Moder­ni­sie­rungs-Gesetz (DVPMG), Mai 2021 – Grund­stein für das E‑Rezept in der Hilfsmittelversorgung 

Was kann das E‑Rezept zum Start?
Am 1.1.2022 wird das E‑Rezept für alle Ver­ord­nun­gen ver­schrei­bungs­pflich­ti­ger Arz­nei­mit­tel für alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten ver­pflich­tend. Um die Rezep­te elek­tro­nisch emp­fan­gen und ein­lö­sen zu kön­nen, ist die von der Gema­tik ent­wi­ckel­te E‑Re­zept-App „Das e‑Rezept“ nötig, wel­che zudem Infor­ma­tio­nen zu Ein­nah­me und Dosie­rung der Medi­ka­men­te ent­hält. Zum Ein­lö­sen wird ent­we­der der Rezept­code in der App geöff­net und in der Apo­the­ke vor­ge­zeigt oder das Rezept vor­ab an eine Apo­the­ke über­mit­telt. Voraussetzungen:
  • NFC-fähi­ges Smart­phone (= mit kon­takt­lo­ser Schnitt­stel­le; Betriebs­sys­tem ab iOS 14 oder Android 7), elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te mit NFC-Unter­stüt­zung zur Anmel­dung in der App (zu erken­nen an einer sechs­stel­li­gen Zugangs­num­mer unter den Deutsch­land-Far­ben) plus PIN-Code, bestell­bar bei der jewei­li­gen Krankenkasse.
  • Ohne Anmel­dung mit der Gesund­heits­kar­te ist die App nur mit Medi­en­bruch ver­wend­bar: Dann las­sen sich aus­ge­druck­te Rezept­codes ein­scan­nen und zum Vor­zei­gen in der Apo­the­ke speichern.
  • Infor­ma­tio­nen der Gema­tik: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Die DiGAs kommen…
Noch schaut das Ange­bot an Digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen eher mager aus: Gera­de mal 19 Apps, die sich gesetz­lich Ver­si­cher­te ver­schrei­ben und von ihrer Kran­ken­kas­se bezah­len las­sen kön­nen, hat das Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te (BfArM) bis­lang in sein DiGA-Ver­zeich­nis auf­ge­nom­men. „Apps auf Rezept“ gibt es der­zeit unter ande­rem zur Unter­stüt­zung von Brustkrebspatient:innen, zur The­ra­pie­un­ter­stüt­zung von Patient:innen mit Depres­sio­nen und depres­si­ven Ver­stim­mun­gen, zum digi­ta­len Dia­be­tes­ma­nage­ment, zur Tin­ni­tus­the­ra­pie, zur Unter­stüt­zung der Nach­sor­ge von Schlaganfallpatient:innen, zur Behand­lung von Schlaf­stö­run­gen oder Übun­gen zur Behand­lung von Rücken‑, Knie- und Hüft­schmer­zen. Die ers­ten DiGAs wur­den im Novem­ber 2020 zer­ti­fi­ziert. Mit einem Wachs­tum ist in den kom­men­den Jah­ren zu rech­nen. So sind wei­te­re DiGAs für Reha­sport oder auch ergän­zend zu Hilfs­mit­tel­ver­sor­gun­gen denk­bar. Auf der OTWorld 2022 wird erwar­tet, dass die Indus­trie eini­ge Neu­hei­ten in die­sem Bereich im Köcher hat.
E‑Rezept: Deutsch­land nicht Vorreiter
Die Anfän­ge des E‑Rezepts sind nicht zuletzt ver­bun­den mit der EU-Richt­li­nie 2011/24/EU vom 9. März 2011 „über die Aus­übung der Pati­en­ten­rech­te in der grenz­über­schrei­ten­den Gesund­heits­ver­sor­gung“ zum siche­ren und effi­zi­en­ten Aus­tausch von Gesund­heits­da­ten zwi­schen den Mit­glieds­staa­ten. Dar­aus resul­tie­ren­de Gesund­heits­dienst­leis­tun­gen wer­den schritt­wei­se in den EU-Län­dern ein­ge­führt. Dazu gehört die elek­tro­ni­sche Ver­schrei­bung, die es den EU-Bürger:innen ermög­licht, ihre Arz­nei­mit­tel in einem ande­ren EU-Mit­glieds­staat zu erhal­ten. Die Vor­rei­ter bei der Umset­zung sit­zen aber nicht in Deutsch­land: Bereits seit 21. Janu­ar 2019 wan­dern E‑Rezepte von Finn­land über die digi­ta­le eHe­alth-Dienst­einfra­struk­tur (eHDSI) der Euro­päi­schen Uni­on in est­ni­sche Apo­the­ken, als Teil der EU-Stra­te­gie für Gesund­heits­ver­sor­gung und Pfle­ge. Wei­te­re Län­der sind inzwi­schen dazu­ge­kom­men, zum Bei­spiel kön­nen kroa­ti­sche Bürger:innen ihre elek­tro­ni­schen Ver­schrei­bun­gen bei Apo­the­ken in Finn­land und Por­tu­gal abho­len, Bürger:innen Est­lands in Finn­land und Kroa­ti­en, fin­ni­sche Bürger:innen neben Est­land in Kroa­ti­en und Por­tu­gal, Portugies:innen in Est­land, Finn­land und Kroatien.

Die eHDSI ver­bin­det die natio­na­len eHe­alth-Diens­te, dar­über kön­nen Gesund­heits­da­ten aus­ge­tauscht wer­den. So soll die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der EU-Bürger:innen gewähr­leis­tet blei­ben, wenn sie außer­halb ihres Wohn­sitz­lan­des in der EU unter­wegs sind. Elek­tro­ni­sche Ver­schrei­bun­gen zäh­len zu grenz­über­schrei­ten­den Gesund­heits­diens­ten mit der Kenn­zeich­nung „MyHealth@EU“. Bis 2025 sol­len sie schritt­wei­se in 25 EU-Län­dern ein­ge­führt werden. 

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