Kein Kon­nek­tor dank TI-Gateway

Der Anschluss für Sani­täts­häu­ser und OT-Betrie­be an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) steht noch aus. Doch wie die Gema­tik, die natio­na­le Agen­tur für digi­ta­le Medi­zin, kürz­lich bekannt gab, wer­den sich die tech­ni­schen Bedin­gun­gen zum Anschluss verändern.

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Nach Lösung von Welt­bild: Orbi­sa­na bleibt „zukunfts­fä­hig“

Meh­re­re Toch­ter­ge­sell­schaf­ten der WB D2C Group muss­ten in den ver­gan­ge­nen Wochen Insol­venz anmel­den. Das hat­te auch Fol­gen für die Orbi­sa­na Health­ca­re GmbH.

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Ver­sor­gung den nöti­gen Raum geben

Die Mög­lich­kei­ten zur Ver­sor­gung in Ortho­pä­die-Tech­nik und Sani­täts­häu­sern haben eine gro­ße Band­brei­te und rei­chen von Orthe­tik über Reha-Tech­nik bis zur Neuro­orthopädie. Letzt­ge­nann­tes ist auch der Schwer­punkt des Sani­täts­hau­ses May­er im öster­rei­chi­schen Dornbirn.

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Ank-Kai­ser über­nimmt Schar­pen­berg OT

Exakt 777 Kilo­me­ter lang ist die Stre­cke zwi­schen der Königs­stra­ße in Kai­sers­lau­tern, wo das Sani­täts­haus Ank-Kai­ser sei­ne Zen­tra­le hat, und der Nep­tun­stra­ße in Ros­tock, wo Schar­pen­berg OT fir­miert – und doch wer­den bei­de zukünf­tig unter dem Dach von Ank-Kai­ser eine gemein­sa­me Grup­pe bilden.

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Kom­pres­si­ons­ver­sor­gung – die rich­ti­ge Pfle­ge im Sommer

Der Som­mer steht für vie­le Men­schen stell­ver­tre­tend für Urlaub, am Meer, am See oder in den Ber­gen. Vie­le von ihnen benö­ti­gen eine Kom­pres­si­ons­ver­sor­gung im All­tag und damit auch im Urlaub. Doch ohne das gewohn­te Umfeld und neue Her­aus­for­de­run­gen für Mensch und Ver­sor­gung ist die Pfle­ge der Mate­ria­li­en kei­ne all­täg­li­che Tätig­keit. Im Gespräch mit Fabi­an Stra­ßer, Team­lei­tung Pro­dukt­ma­nage­ment Phle­bo­lo­gie der Juli­us Zorn GmbH, hat die OT-Redak­ti­on recher­chiert, wel­che Tipps Sani­täts­häu­ser ihren Patient:innen mit auf den Urlaubs­weg geben sollten.

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Die E‑Rechnung – was gibt es zu beachten?

Deutsch­land gilt in Sachen Digi­ta­li­sie­rung nicht unbe­dingt als Vor­rei­ter. Vie­le Anträ­ge, Behör­den­gän­ge oder Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten sind in der Bun­des­re­pu­blik noch nicht in digi­ta­le Pro­zes­se über­führt. Beim The­ma Rech­nung kön­nen Unter­neh­men seit 2011 aller­dings auf eine elek­tro­ni­sche Alter­na­ti­ve zum Papier set­zen. Mit dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz wur­den Rech­nun­gen in Papier­form und Rech­nun­gen in elek­tro­ni­scher Form gleich­ge­stellt. Doch damit nicht genug: Ab dem 1. Janu­ar 2025 müs­sen Unter­neh­men in der Lage sein, E‑Rechnungen zu emp­fan­gen und ab dem 1. Janu­ar 2027 auch aus­zu­stel­len. Die­se Anfor­de­rung bezieht sich aber auf den B2B-Bereich.

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