Kommt der TI-Anschluss in 2025?

Es ist nicht die Fra­ge, ob, son­dern wann die OT-Betrie­be an die Tele­matik­infrastruktur (TI) ange­schlos­sen wer­den. Eine grund­le­gen­de Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an der Daten­au­to­bahn des deut­schen Gesund­heits­we­sens ist die ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung der Teil­neh­mer – etwa von Medi­zi­nern, Apo­the­kern oder Ortho­pä­die­tech­ni­kern. Letzt­ge­nann­te ste­hen aktu­ell vor die­sem Schritt.

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Rei­bungs­los von Papier zu digital

Mit­te 2027 wird die eVer­ord­nung in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zur Pflicht. Das Pilot­pro­jekt elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel unter Feder­füh­rung des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) berei­tet die­sen Schritt für die OT-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser vor.

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Das Digi­tal-Glos­sar

Die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung sind viel­fäl­tig – sei es in der Werk­statt oder im Büro. Auch in den kom­men­den Jah­ren kom­men durch den Gesetz­ge­ber eini­ge umfas­sen­de Auf­ga­ben auf die OT-Betrie­be zu. Dabei wer­den auch Begrif­fe wich­tig, die eine Erklä­rung benö­ti­gen. Des­halb gibt es ab sofort das Digi­tal-Glos­sar der OT. Jeden Monat erklärt die OT-Redak­ti­on drei aus­ge­wähl­te Begrif­fe aus dem Bereich der Digitalisierung.

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