Sani­täts­häu­ser blei­ben geöffnet

Erstmals wurden Sanitätshäuser im Beschluss der Bundes- und Landesregierungen zum rigorosen Lockdown Mitte Dezember explizit als Ausnahme genannt.

Damit dür­fen die Ver­sor­ger auch im Lock­down wei­ter ihre Türen öff­nen. Das ist für alle Betei­lig­ten aus der Hilfs­mit­tel­bran­che ein Erfolg, die sich für die sys­tem­re­le­van­te Aner­ken­nung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­ger im Rah­men des ers­ten voll­um­fäng­li­chen Lock­downs enga­gier­ten. Im Früh­jahr waren Sani­täts­häu­ser noch dem Ein­zel­han­del zuge­schla­gen wor­den und erhiel­ten von den Behör­den teil­wei­se die Anord­nung, den Betrieb – und damit auch die Ver­sor­gung – einzustellen.

Wei­ter­hin Klä­rungs­be­darf besteht aber bei dem Zugang zu Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und Kli­ni­ken. Die­ser wird durch die Beschlüs­se nicht ein­deu­tig defi­niert und birgt daher ein Risi­ko für die Ver­sor­gung von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in die­sen Einrichtungen.

Die beschlos­se­nen Maß­nah­men gel­ten vor­erst bis zum 10. Janu­ar 2021.

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