Coro­na-Maß­nah­men beschlossen

Bei einer Telefonkonferenz haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder Mitte Dezember einen erneuten gesamtdeutschen Lockdown beschlossen.

Die bespro­che­nen Maß­nah­men, die zur Ein­däm­mung der Coro­na-Neu­in­fek­ti­ons­zah­len bei­tra­gen sol­len, gehen über die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen vom 25. Novem­ber hin­aus. Ziel sei es wei­ter­hin, schwe­re Krank­heits­ver­läu­fe und Todes­fäl­le sowie eine Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu ver­hin­dern. Erst­mals wer­den Sani­täts­häu­ser im neu­en Bund-Län­der-Beschluss expli­zit als Aus­nah­me genannt – sie dür­fen damit auch wäh­rend des Lock­downs geöff­net bleiben.

Zudem sieht der Beschluss vor, Kin­der im Zeit­raum bis zum 10. Janu­ar 2021 mög­lichst zu Hau­se zu betreu­en. Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten wer­den dem­nach grund­sätz­lich geschlos­sen und die Prä­senz­pflicht aus­ge­setzt. Eine Not­fall­be­treu­ung wird jedoch sichergestellt.

Die beschlos­se­nen Maß­nah­men gel­ten bis zum 10. Janu­ar 2021.

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