Die besprochenen Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Neuinfektionszahlen beitragen sollen, gehen über die bisherigen Regelungen vom 25. November hinaus. Ziel sei es weiterhin, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle sowie eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Erstmals werden Sanitätshäuser im neuen Bund-Länder-Beschluss explizit als Ausnahme genannt – sie dürfen damit auch während des Lockdowns geöffnet bleiben.
Zudem sieht der Beschluss vor, Kinder im Zeitraum bis zum 10. Januar 2021 möglichst zu Hause zu betreuen. Schulen und Kindertagesstätten werden demnach grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung wird jedoch sichergestellt.
Die beschlossenen Maßnahmen gelten bis zum 10. Januar 2021.
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