Fach­ge­sell­schaf­ten kri­ti­sie­ren Online-Einlagenversorgung

Mit Sorge und Unverständnis haben führende Fachgesellschaften auf eine Kooperation der Barmer Ersatzkasse mit Online-Händlern reagiert, die medizinische Einlagen ohne fachmännische Vermessung zur Bestellung und Versand anbieten.

Das Ange­bot sei „hoch­feh­ler­an­fäl­lig und birgt die Gefahr einer Fehl­ver­sor­gung oder gar einer sekun­dä­ren gesund­heit­li­chen Schä­di­gung in sich“, heißt es in einer gemein­sa­men Stel­lung­nah­me, die u. a. von der Deut­schen Gesell­schaft für inter­pro­fes­sio­nel­le Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung (DGIHV), dem Zen­tral­ver­band für Ortho­pä­die­schuh­tech­nik (ZVOS) und der Ver­ei­ni­gung Tech­ni­sche Ortho­pä­die (VTO) der Deut­schen Gesell­schaft für Ortho­pä­die und Unfall­chir­ur­gie (DGOU) gezeich­net wor­den ist.

Eine Selbst­ver­mes­sung mit­tels eines zwei-dimen­sio­na­len Abdrucks füh­re nicht zum the­ra­peu­ti­schen Ziel, da rele­van­te Infor­ma­tio­nen fehl­ten, heißt es in der Ana­ly­se der Exper­ten. Ihr Urteil: Das Ver­sor­gungs­kon­zept wider­spre­che ohne fach­män­ni­sche Beglei­tung den im Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis fest­ge­schrie­be­nen Min­dest­an­for­de­run­gen. Eine Ver­sor­gung von gesetz­lich Ver­si­cher­ten dür­fe jen­seits der Min­dest­an­for­de­run­gen des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses nicht erfolgen.

Eine Bewer­tung, die auch Alf Reu­ter, Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik, in aller Deut­lich­keit teilt: „Es ist erschre­ckend, wel­chem Risi­ko eine der größ­ten bun­des­wei­ten Kran­ken­kas­sen ihre Ver­si­cher­ten aus­setzt. Gesund­heit­li­che Schä­den wer­den bewusst in Kauf genom­men. Bei einer Ver­sor­gung im Ver­sand und per Selbst­ver­mes­sung durch den Ver­si­cher­ten geht es nicht um inno­va­ti­ve Ver­sor­gungs­kon­zep­te, schon gar nicht um digi­ta­le Inno­va­tio­nen, son­dern nur um eins: Kos­ten­sen­kung pur.“

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