Das Angebot sei „hochfehleranfällig und birgt die Gefahr einer Fehlversorgung oder gar einer sekundären gesundheitlichen Schädigung in sich“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme, die u. a. von der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), dem Zentralverband für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) und der Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) gezeichnet worden ist.
Eine Selbstvermessung mittels eines zwei-dimensionalen Abdrucks führe nicht zum therapeutischen Ziel, da relevante Informationen fehlten, heißt es in der Analyse der Experten. Ihr Urteil: Das Versorgungskonzept widerspreche ohne fachmännische Begleitung den im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Mindestanforderungen. Eine Versorgung von gesetzlich Versicherten dürfe jenseits der Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nicht erfolgen.
Eine Bewertung, die auch Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik, in aller Deutlichkeit teilt: „Es ist erschreckend, welchem Risiko eine der größten bundesweiten Krankenkassen ihre Versicherten aussetzt. Gesundheitliche Schäden werden bewusst in Kauf genommen. Bei einer Versorgung im Versand und per Selbstvermessung durch den Versicherten geht es nicht um innovative Versorgungskonzepte, schon gar nicht um digitale Innovationen, sondern nur um eins: Kostensenkung pur.“
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