DVPMG: Gesetz tritt Mit­te 2021 in Kraft

Der Bundestag hat das „Digitale-Versorgungs-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) verabschiedet. Von wesentlicher Bedeutung des Gesetzes sind für die Hilfsmittelbranche die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronischen Verordnungen für Hilfsmittel. Das Gesetz soll bereits Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Im Fokus des DVPMG steht für alle ange­bun­de­nen Ver­sor­ger die Digi­ta­li­sie­rung. So sol­len zukünf­tig auch Leis­tun­gen von Heil­mit­tel­er­brin­gern und Heb­am­men, die im Zusam­men­hang mit digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA) ste­hen, ver­gü­tet wer­den. Eben­so wich­tig sind Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, die durch die­se Anwen­dun­gen und Ver­än­de­run­gen noch bes­ser gewähr­leis­tet wer­den, da ver­pflich­ten­de Zer­ti­fi­ka­te für bei­de The­men­fel­der vor­ge­se­hen sind.

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Die Gema­tik wird damit beauf­tragt, „einen siche­ren, wirt­schaft­li­chen, ska­lier­ba­ren und an die unter­schied­li­chen Bedürf­nis­se der Nut­zer ange­pass­ten Zugang zur Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur als Zukunfts­kon­nek­tor oder Zukunfts­kon­nek­tor­dienst zu ent­wi­ckeln“, heißt es im Geset­zes­ent­wurf. Und um eine flä­chen­de­cken­de Nutz­bar­keit der jewei­li­gen elek­tro­ni­schen Ver­ord­nun­gen (eVo) sicher­zu­stel­len, wer­den bei­spiels­wei­se Pfle­ge­diens­te, aber auch die Heil- und Hilfs­mit­tel­er­brin­ger zum Anschluss an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur ver­pflich­tet. Die ihnen dadurch ent­ste­hen­den Kos­ten wer­den ihnen, so schreibt es das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um, erstat­tet. Sowohl die ver­pflich­ten­de TI-Anbin­dung als auch die eVO sol­len ab 2024 in Angriff genom­men wer­den. Mit die­sem Start­si­gnal blei­ben den betei­lig­ten Akteu­ren aus der Gesund­heits­bran­che dann zwei Jah­re Zeit, um die dann ver­bind­li­chen Vor­ga­ben umzusetzen.

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