Im Fokus des DVPMG steht für alle angebundenen Versorger die Digitalisierung. So sollen zukünftig auch Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stehen, vergütet werden. Ebenso wichtig sind Datenschutz und Informationssicherheit, die durch diese Anwendungen und Veränderungen noch besser gewährleistet werden, da verpflichtende Zertifikate für beide Themenfelder vorgesehen sind.
Die Gematik wird damit beauftragt, „einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln“, heißt es im Gesetzesentwurf. Und um eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen (eVo) sicherzustellen, werden beispielsweise Pflegedienste, aber auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, so schreibt es das Bundesgesundheitsministerium, erstattet. Sowohl die verpflichtende TI-Anbindung als auch die eVO sollen ab 2024 in Angriff genommen werden. Mit diesem Startsignal bleiben den beteiligten Akteuren aus der Gesundheitsbranche dann zwei Jahre Zeit, um die dann verbindlichen Vorgaben umzusetzen.
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