Ursprünglich war im Verfahren des „Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ die dauerhafte Anhebung dieses monatlich abrechenbaren Höchstbetrags vorgesehen. Jedoch wurde der entsprechende Passus in der vorliegenden Version gestrichen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am 22. Februar 2021 stieß dies auf Unverständnis bei Pflege- und Sozialverbänden: Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) – Bundesverband e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland
e. V. fordern die Bundesregierung auf, die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Höchstgrenze wieder in den Gesetzentwurf einzuschreiben.
Diesen Forderungen schließt sich das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ an. Das Geld stehe den Pflegebedürftigen für die Beschaffung der nötigen Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung zu, um sich selbst sowie Pflegepersonal und pflegende Angehörige nicht zuletzt vor Covid-19-Infektionen zu schützen, so das Bündnis, dem der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie die Leistungserbringergemeinschaften Egroh, Rehavital, Sanitätshaus Aktuell und Reha-Service-Ring angehören. Insbesondere warnt das Bündnis davor, dass aufgrund der massiven Erhöhungen der Beschaffungskosten für die Patientinnen und Patienten ansonsten weniger Schutzausrüstung bzw. Hygieneartikel durch eine Kostenerstattung gedeckt seien als vor der Pandemie. Dies sei ein fatales Zeichen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
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