Wie lässt sich pra­xis­taug­li­che Digi­ta­li­sie­rung erreichen?

Die Digi­ta­li­sie­rung des deut­schen Gesund­heits­we­sens nimmt immer mehr an Fahrt auf. Im Rah­men der Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums wur­de kürz­lich das Digi­tal-Gesetz vor­ge­stellt. Aber auch wei­te­re Akteu­re des Gesund­heits­we­sens arbei­ten dar­an, dass ana­lo­ge Pro­zes­se in Zukunft digi­tal umge­setzt wer­den können.

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Refe­ren­ten­ent­wurf des neu­en Digitalgesetzes

„Wir begrü­ßen, dass die Digi­ta­li­sie­rung nun wei­ter vor­an­schrei­ten kann und das elek­tro­ni­sche Rezept (E‑Rezept) bald in den Sani­täts­häu­sern Ein­zug hält. Der vor­lie­gen­de Refe­ren­ten­ent­wurf geht in die rich­ti­ge Rich­tung, erfor­dert aber noch Fein­tu­ning, damit bei­spiels­wei­se das E‑Rezept die Kom­ple­xi­tät und die Kom­pe­ten­zen des Gesund­heits­hand­werks, wie bei­spiels­wei­se die Aus­wahl des kon­kre­ten Ver­sor­gungs­kon­zepts, kon­se­quent dar­stel­len kann“, kom­men­tiert Alf Reu­ter, Prä­si­dent des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT), den Refe­ren­ten­ent­wurf des „Digi­ta­len Ver­sor­gung und Pfle­ge – Moder­ni­sie­rungs-Geset­zes“ (DVPMG).

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