Weil sich beide Parteien nicht auf eine Schiedsperson verständigen konnten, hat die ARGE am 14. Januar 2021 beim BAS, dem unter anderem die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Krankenversicherung obliegt, die Bestimmung einer Schiedsperson beantragt. Sobald dies geschehen ist, muss die Schiedsperson innerhalb von drei Monaten die strittigen Vertragsinhalte festlegen.
Nach Ansicht der ARGE setze die IKK Classic bislang Rahmenbedingungen voraus, die zu einer Verringerung der Versorgungsqualität führen. Als „Blaupause“ dafür diene ein zwischen IKK Classic und Sanimed GmbH abgeschlossener Einzelvertrag. Bis zum Schluss des Verfahrens dürfen die etwa drei Millionen Versicherten der IKK Classic nur von denjenigen Sanitätshäusern versorgt werden, die dem von der ARGE kritisierten Vertrag beigetreten sind.
Nun werde die Zeitspanne länger, „in der die Versicherten der IKK Classic mit einer – auch im Vergleich zu anderen gesetzlichen Krankenversicherungen – verminderten Qualität bei der Hilfsmittelversorgung rechnen müssen“, formuliert Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbands für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die Befürchtung der ARGE-Mitglieder. Neben dem BIV-OT gehören der ARGE die Leistungserbringergemeinschaften Curasan GmbH, Rehavital Gesundheitsservice GmbH, RSR Reha-Service-Ring GmbH, Sanitätshaus Aktuell AG und Egroh eG an. Als nicht hinnehmbar werde von der ARGE beispielsweise der Versand von Hilfsmitteln gänzlich ohne persönliche Beratung der Patientinnen und Patienten sowie ohne Montage des Hilfsmittels vor Ort angesehen.
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