Anlass für diese Forderung ist der Vorstoß des GKV-Spitzenverbandes im Zuge der Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, das Verfahren so zu vereinfachen, dass jeder sein Rezept von Ärzt:innen per Smartphone erhalten und bei einem Hersteller online bestellen kann.
„Aus Sicht der Orthopäden und Unfallchirurgen ist bei Hilfsmitteln eine durch Fachexperten erforderliche individuelle Verordnung, Beratung, Anpassung und Kontrolle des Hilfsmittels zwingend erforderlich, um den Behandlungs-Qualitätsstandard zu garantieren“, betont DGOU-Präsident Prof. Dr. Maximilian Rudert, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus. Das bekräftigt auch BVOU-Präsident Dr. Burkhard Lembeck, Orthopädisch-Unfallchirurgische Praxis in Ostfildern: „Es ist sehr wichtig, dass Fachpersonal sieht und beurteilt, was der Patient für einen Körperbau hat, wie die Haut beschaffen ist, wie beweglich er ist und ob es individuelle Besonderheiten gibt. Nur so können perfekt passende Hilfsmittel verordnet werden. Schlechtsitzende Kompressionsstrümpfe oder Bandagen kneifen, rutschen oder schneiden ein und werden dann nicht getragen. Das ist wenig hilfreich und kann zur Verschlechterung führen.“
Neben der persönlichen Beratung und Anpassung fordern Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen, dass die freie Wahl des Leistungsanbieters für Patient:innen weiterhin erhalten und transparent bleiben muss. Der Grund: Es bestehe die Gefahr, dass durch eigenständige Prozessdefinitionen und Patientenlenkungen über elektronische Verfahren das freie Wahlrecht der Versicherten unterlaufen wird.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt, dass die medizinischen Fachgesellschaften DGOU, BVOU und die mitunterzeichnende Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Beratungsausschuss der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik und die Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) zum wiederholten Male auf mögliche Patientengefährdungen aufmerksam machen. „Wir beobachten in den letzten Monaten wieder verstärkt, dass einzelne Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband versuchen, Grenzen in Richtung einer reinen Online-Versorgung zu verschieben. Wir werden alles tun, dies zu verhindern“, erklärt Alf Reuter, Präsident des BIV-OT, auch mit Blick auf die jüngsten Fortschreibungen der Produktgruppen 05 (Bandagen) und 17 (Kompressionstherapie) im Hilfsmittelverzeichnis.
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