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Mehr­kos­ten­be­richt: Was die Zah­len zei­gen und was nicht

Der BIV-OT fordert Konsequenzen aus dem Mehrkostenbericht: Statt neuer Nachweispflichten brauche es eine fundierte Analyse der Ursachen von Mehrkosten.

Zah­len allein erklä­ren noch kei­ne Zusam­men­hän­ge – das zeigt sich am aktu­el­len Mehr­kos­ten­be­richt des GKV-Spit­zen­ver­ban­des: Er macht zwar sicht­bar, wo Mehr­kos­ten ent­ste­hen, doch die Fra­ge nach dem War­um bleibt offen. Der Bun­des­in­nungs­ver­band für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) for­dert des­halb, den Ursa­chen nach­zu­ge­hen und dabei neben Ver­si­cher­ten und Leis­tungs­er­brin­gern auch die Ver­trags­ge­stal­tung der Kran­ken­kas­sen und die Qua­li­tät der mehr­kos­ten­frei­en Regel­ver­sor­gung zu untersuchen.

77,69 Pro­zent der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gun­gen erfolg­ten dem Bericht zufol­ge im Jahr 2025 ohne Mehr­kos­ten. Zugleich kon­zen­trie­ren sich die Mehr­kos­ten­fäl­le auf weni­ge Pro­dukt­grup­pen: 96 Pro­zent ent­fal­len auf nur acht von ins­ge­samt 39 Produktgruppen.

„Der Bericht zeigt, wo Mehr­kos­ten ent­ste­hen. War­um sie ent­ste­hen, kann er nicht beant­wor­ten. Trotz­dem rich­tet sich der Blick vor allem auf Ver­si­cher­te und Leis­tungs­er­brin­ger. Die Kran­ken­kas­sen gestal­ten jedoch Ver­trä­ge, Ver­gü­tun­gen und damit die Rah­men­be­din­gun­gen der Regel­ver­sor­gung. Wer die­sen Ein­fluss aus­blen­det, betreibt kei­ne Ursa­chen­for­schung“, erklärt BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reuter.

Nach Auf­fas­sung des Ver­ban­des soll­te genau­er unter­sucht wer­den, wel­che Fak­to­ren bei der Ent­schei­dung für eine Ver­sor­gung mit Mehr­kos­ten eine Rol­le spie­len. Dazu zäh­len etwa All­tags­taug­lich­keit, Kom­fort, beruf­li­che Anfor­de­run­gen, indi­vi­du­el­le Lebens­um­stän­de und das tat­säch­lich ver­füg­ba­re mehr­kos­ten­freie Ange­bot. Ver­si­cher­te soll­ten frei­wil­lig, anonym und wis­sen­schaft­lich beglei­tet zu ihren Beweg­grün­den befragt wer­den. Pau­scha­le zusätz­li­che Nach­weis­pflich­ten für Leis­tungs­er­brin­ger lehnt der BIV-OT ab. Statt die Daten­lü­cke zu schlie­ßen, wür­den die­se unnö­ti­ge Büro­kra­tie erzeugen.

In die­sem Zusam­men­hang ver­weist der BIV-OT zudem auf das GKV-Bei­trags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz. Die Daten des aktu­el­len Mehr­kos­ten­be­richts bezie­hen sich auf das Jahr 2025 und damit auf einen Zeit­raum vor dem Drei-Pro­zent-Abschlag. Ab 2027 wer­den die bereits ver­han­del­ten Ver­trags­prei­se in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung für zwei Jah­re pau­schal gekürzt. „Die Poli­tik kürzt die Ver­gü­tung der Regel­ver­sor­gung, ohne ihre Qua­li­tät und Ver­füg­bar­keit zuvor sys­te­ma­tisch zu unter­su­chen. Es wäre wider­sprüch­lich, anschlie­ßend allein Ver­si­cher­te und Betrie­be zu fra­gen, war­um Mehr­kos­ten ent­ste­hen“, warnt Reuter.

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