Der BIV-OT fordert nun Gleichbehandlung: Ärzte, Kliniken und Physiotherapeuten erhielten selbstverständlich einen Ausgleich für die gestiegenen Versorgungskosten. Bislang habe die Politik versäumt, die bereits auf Bundes- und Länderebene umgesetzte Zugehörigkeit zu den systemrelevanten Berufsgruppen auch formal in der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ festzuschreiben – und damit die Verfügbarkeit von medizinischem Personal in Pandemiezeiten abzusichern.
„Nach einem leergefegten Markt und anfängliche Preissteigerungen von bis zu 800 Prozent sind die Preise im Zuge der COVID-19-Pandemie immer noch überdurchschnittlich hoch. Mittlerweile können wir entsprechend der Hygiene-Vorschriften sicher versorgen und tun dies auch, aber die Kostenerstattung dafür ist noch immer ungeregelt“, betont BIV-OT-Präsident Alf Reuter.
Bereits bei der Beschaffung seien sie im Stich gelassen worden: Während die Bundesministerien den Ankauf und Import der Ausrüstung zentralisierten, wurden Sanitätshäuser von der Distribution ausgenommen und entsprechende Anforderungen abgelehnt, wie der Verband im Brief betont. „Es ist nicht einzusehen, dass inzwischen nahezu alle anderen Leistungserbringer wie Ärzte oder Physiotherapeuten einen Ausgleich erhalten, wir aber nicht. Unsere Kunden und Patienten kommen mit einer Verordnung des Arztes und benötigen eine konservativ-technische Versorgung.“ Der größte Teil der Patientinnen und Patienten sei von körperlichen Einschränkungen betroffen und die technische Versorgung finde stets unmittelbar am Körper oder in dessen Nähe statt. „Krankenkassen und Gesetzgeber dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Man findet keine Lösungen, wenn die besondere Versorgungssituation unter Corona für eine ganze Branche einfach ausgeblendet wird. Wir haben den Bundesgesundheitsminister bereits vor Wochen angeschrieben, bisher aber keine Antwort erhalten“, heißt es weiter.
Offener Brief: Schutzschirm aufspannen
In seinem offenen Brief kritisiert der Verband zudem, dass Sanitätshäuser und orthopädietechnische Betriebe auch im sogenannten Konjunkturpaket der Bundesregierung keine unbürokratische Unterstützung erfahren. „Im Gegenteil, um bei den Krankenkassen Geld zu sparen, werden den Betrieben die zusätzlichen bürokratischen Kosten durch die Mehrwertsteuersenkung aufgebürdet“, so Reuter. „Gegenwärtig bauen die Krankenkassen gar Bedrohungsszenarien auf, die Kosteneinsparungen zu Lasten der qualitätsgesicherten Versorgung für die nächsten Jahre andeuten.“ Damit fehle für die Zukunft die flächendeckende Sicherheit für die über 20 Millionen Versorgungen von Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln, die Orthopädie-Techniker jedes Jahr vornehmen.
Hilfsmittelversorgung ist als Teil der Gesundheitsversorgung systemrelevant
„Hilfsmittelversorgung darf nicht beliebig werden!“, unterstreicht der BIV-OT-Präsident. „Schon zu Beginn des Lockdowns war schnell klar, dass Sanitätshäuser im System der Gesundheitsversorgung unverzichtbar sind. In sämtlichen Landesverordnungen wurden sie daher von den Geschäftsschließungen ausgenommen.“ Weil eine solche explizite Klarstellung aber bis heute in der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ fehlt, wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanitätshäuser z. B. in zahlreichen Fällen der Zugang zur Notkinderbetreuung verweigert, erklärt der Verband. Jetzt sei die Politik gefragt, so Reuter – sowohl bei der Anerkennung der Hilfsmittelversorgung als systemrelevanter Bereich als auch bei der finanziellen Entlastung der Betriebe.
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