BIV-OT beklagt man­geln­de poli­ti­sche Unterstützung

In einem offenen Brief des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konstatiert der Spitzenverband, dass Sanitätshäuser und orthopädietechnische Betriebe mit den immens gestiegenen Kosten, die ihnen die Corona-Pandemie unter anderem für persönliche Schutzausrüstung (PSA) aufbürdet, allein gelassen werden.

Der BIV-OT for­dert nun Gleich­be­hand­lung: Ärz­te, Kli­ni­ken und Phy­sio­the­ra­peu­ten erhiel­ten selbst­ver­ständ­lich einen Aus­gleich für die gestie­ge­nen Ver­sor­gungs­kos­ten. Bis­lang habe die Poli­tik ver­säumt, die bereits auf Bun­des- und Län­der­ebe­ne umge­setz­te Zuge­hö­rig­keit zu den sys­tem­re­le­van­ten Berufs­grup­pen auch for­mal in der „Ver­ord­nung zur Bestim­mung Kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren nach dem BSI-Gesetz“ fest­zu­schrei­ben – und damit die Ver­füg­bar­keit von medi­zi­ni­schem Per­so­nal in Pan­de­mie­zei­ten abzusichern.

„Nach einem leer­ge­feg­ten Markt und anfäng­li­che Preis­stei­ge­run­gen von bis zu 800 Pro­zent sind die Prei­se im Zuge der COVID-19-Pan­de­mie immer noch über­durch­schnitt­lich hoch. Mitt­ler­wei­le kön­nen wir ent­spre­chend der Hygie­ne-Vor­schrif­ten sicher ver­sor­gen und tun dies auch, aber die Kos­ten­er­stat­tung dafür ist noch immer unge­re­gelt“, betont BIV-OT-Prä­si­dent Alf Reuter.

Bereits bei der Beschaf­fung sei­en sie im Stich gelas­sen wor­den: Wäh­rend die Bun­des­mi­nis­te­ri­en den Ankauf und Import der Aus­rüs­tung zen­tra­li­sier­ten, wur­den Sani­täts­häu­ser von der Dis­tri­bu­ti­on aus­ge­nom­men und ent­spre­chen­de Anfor­de­run­gen abge­lehnt, wie der Ver­band im Brief betont. „Es ist nicht ein­zu­se­hen, dass inzwi­schen nahe­zu alle ande­ren Leis­tungs­er­brin­ger wie Ärz­te oder Phy­sio­the­ra­peu­ten einen Aus­gleich erhal­ten, wir aber nicht. Unse­re Kun­den und Pati­en­ten kom­men mit einer Ver­ord­nung des Arz­tes und benö­ti­gen eine kon­ser­va­tiv-tech­ni­sche Ver­sor­gung.“ Der größ­te Teil der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sei von kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen betrof­fen und die tech­ni­sche Ver­sor­gung fin­de stets unmit­tel­bar am Kör­per oder in des­sen Nähe statt. „Kran­ken­kas­sen und Gesetz­ge­ber dür­fen sich hier nicht aus der Ver­ant­wor­tung zie­hen. Man fin­det kei­ne Lösun­gen, wenn die beson­de­re Ver­sor­gungs­si­tua­ti­on unter Coro­na für eine gan­ze Bran­che ein­fach aus­ge­blen­det wird. Wir haben den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter bereits vor Wochen ange­schrie­ben, bis­her aber kei­ne Ant­wort erhal­ten“, heißt es weiter.

Offe­ner Brief: Schutz­schirm aufspannen

In sei­nem offe­nen Brief kri­ti­siert der Ver­band zudem, dass Sani­täts­häu­ser und ortho­pä­die­tech­ni­sche Betrie­be auch im soge­nann­ten Kon­junk­tur­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung kei­ne unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung erfah­ren. „Im Gegen­teil, um bei den Kran­ken­kas­sen Geld zu spa­ren, wer­den den Betrie­ben die zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Kos­ten durch die Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf­ge­bür­det“, so Reu­ter. „Gegen­wär­tig bau­en die Kran­ken­kas­sen gar Bedro­hungs­sze­na­ri­en auf, die Kos­ten­ein­spa­run­gen zu Las­ten der qua­li­täts­ge­si­cher­ten Ver­sor­gung für die nächs­ten Jah­re andeu­ten.“ Damit feh­le für die Zukunft die flä­chen­de­cken­de Sicher­heit für die über 20 Mil­lio­nen Ver­sor­gun­gen von Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung mit Hilfs­mit­teln, die Ortho­pä­die-Tech­ni­ker jedes Jahr vornehmen.

Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ist als Teil der Gesund­heits­ver­sor­gung systemrelevant

„Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung darf nicht belie­big wer­den!“, unter­streicht der BIV-OT-Prä­si­dent. „Schon zu Beginn des Lock­downs war schnell klar, dass Sani­täts­häu­ser im Sys­tem der Gesund­heits­ver­sor­gung unver­zicht­bar sind. In sämt­li­chen Lan­des­ver­ord­nun­gen wur­den sie daher von den Geschäfts­schlie­ßun­gen aus­ge­nom­men.“ Weil eine sol­che expli­zi­te Klar­stel­lung aber bis heu­te in der „Ver­ord­nung zur Bestim­mung Kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren nach dem BSI-Gesetz“ fehlt, wur­de den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern der Sani­täts­häu­ser z. B. in zahl­rei­chen Fäl­len der Zugang zur Not­kin­der­be­treu­ung ver­wei­gert, erklärt der Ver­band. Jetzt sei die Poli­tik gefragt, so Reu­ter – sowohl bei der Aner­ken­nung der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung als sys­tem­re­le­van­ter Bereich als auch bei der finan­zi­el­len Ent­las­tung der Betriebe.

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