Stellungnahme zur BSG-Entscheidung
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juni 2025 (Az. B 3 KR 12/24 R) erreichen den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) zahlreiche Anfragen zum weiteren Umgang mit sensomotorischen Einlagen. Wie Betriebe die Entscheidung rechtlich einordnen und welche Schritte jetzt angezeigt sind, erläutern Verbandsjustiziarin Dr. Dajana Mohr und Nico Stephan, Rechtsanwalt bei Stephan & Hein, in der folgenden Stellungnahme im Wortlaut.
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