Peer Counseling: Wegbereiter für eine optimierte Nachbehandlung nach Amputation
Unabhängig von der Ursache einer Amputation bedeuten die Akzeptanz und der Umgang mit dem akuten Ereignis für die Betroffenen eine große Herausforderung. Die Bewältigung, die Reintegration in das soziale sowie berufliche Leben und das Wiedererlangen der eigenen Aktivität bereiten amputierten Personen oft Schwierigkeiten und werden sehr unterschiedlich umgesetzt. Als Wegbereiter könnte ein Instrument mit lebendigem Vorbildcharakter dienen. Hierfür bieten sich selbst von Amputation betroffene Peers an denn diese oder selbsterfahrene Berater können durch die bereits erfolgreich bewältigte Problemsituation geeignete und authentische Unterstützung sowie Beratung leisten. Diese besondere Beratungsart, das „Peer Counseling“, erhält sowohl in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, 2009) als auch im Bundesteilhabegesetz und im SGB IX einen Rechtsrahmen. Für die untere und obere Extremität gilt es als leitliniengerechtes Angebot in der Rehabilitation.

1 Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Str. 7, 12683 Berlin
2 Zentrum für klinische Forschung, Unfallkrankenhaus Berlin, Warener Str. 7, 12683 Berlin
3 Lehrstuhl für Traumatologie, Centrum für Muskuloskeletale Chirurgie, Charité – Universitätsmedizin Berlin
Ein flächendeckender und etablierter Einsatz von Menschen mit Behinderung oder Peer Support, wie bereits in der UN-BRK als Menschenrecht gefordert, konnte bisher noch nicht erreicht werden. Es gibt jedoch zahlreiche aktive Bestrebungen, eine nutzbare Beratungsstruktur aufzubauen. Seit mehr als 10 Jahren beschäftigt sich die 2019 durch die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) ausgezeichnete Initiative „Peers im Krankenhaus“ mit der Implementierung und dem strukturierten Einsatz der Beratung nach Amputation sowie der Fortbildung der Peers. Die benötigten Beratungen regelmäßig geschulter Betroffener können inzwischen über den Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e. V. (BMAB e. V.) angefragt und genutzt werden.
Die positiven Auswirkungen dieser Beratungsform wurden bisher wenig wissenschaftlich aufgearbeitet. Dieses Defizit soll durch die Ergänzung eines von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geförderten Forschungsvorhabens mit dem Titel: „Der Effekt des Peer-Counseling Programms ‚Peers im Krankenhaus‛ (PiK) bei Amputationen“ ausgeglichen werden.
Vorbemerkungen und Hintergrund
Der Fortschritt in der orthopädietechnischen Entwicklung der Therapie ermöglicht jedes Jahr zahlreiche Innovationen, die für Nutzer nach Amputation sowohl der oberen als auch unteren Extremitäten zur Versorgung des Gliedmaßenverlustes zur Verfügung stehen. Die technische Entwicklung in diesem Sektor ist unverändert bemerkenswert. Die chirurgische Therapie passt sich diesen Fortschrittsprozessen mit innovativen operativen Therapieverfahren an.
Blickt man auf den tatsächlichen Versorgungsprozess nach Amputation und auf eine notwendige strukturierte Rehabilitation, muss festgestellt werden, dass deutliche Defizite vorherrschen. Die Ergebnisse der Untersuchung von Gaidys und Michaelis ließen dies bereits 2012 klar erkennen. Prothesennutzung, Mobilisation und Teilhabe der Betroffenen entsprachen nicht den Erwartungen. Es ergab sich die Notwendigkeit eines strukturierten und übergreifenden Rehabilitationskonzepts [1]. Hinzu kam die Forderung nach einer spezifischen Unterstützung vor und nach der Gliedmaßenablation.
Der akuten Situation ausgesetzt, wurden die Betroffenen meist allein gelassen. Sie mussten sich die benötigten Informationen selbst erfragen und sich den Versorgungs- und Behandlungsweg mühevoll aneignen. Kamen weitere Erkrankungen oder fehlende Unterstützung durch Angehörige hinzu, schien eine erfolgreiche Rehabilitation oder Integration schier aussichtslos.
Leider konnten bisher nur anteilig Veränderungen mit optimierten Behandlungsbedingungen im Rehabilitationsprozess erzielt werden. Leitlinien wurden erarbeitet und publiziert, um eine angemessene Versorgung erreichen zu können.
Das Ausmaß des Einschnitts in die Lebensbereiche, die Auswirkungen und notwendigen Maßnahmen können durch den Sozialdienst im Krankenhaus nicht annähernd ausreichend bearbeitet werden. Hinzu käme die Notwendigkeit einer psychologischen Unterstützung, die kaum angeboten wird. Nach den Empfehlungen der DVfR 2013 zur „Verbesserung des teilhabeorientierten Versorgungsprozesses für Menschen mit Beinamputation“ werden noch weitreichendere Maßnahmen gefordert [2]. Die erforderliche Umsetzung steht aus.
Da Fragen, Beratungsbedarf und Anleitung unmittelbar vor und nach der erfolgten Amputation geklärt werden müssen, kommen oft aus der Selbsthilfe rekrutierte Peers zum Einsatz. Nicht selten fragen Amputierte gezielt nach einem entsprechenden Beratungsangebot. Das Peer Counseling unterstützt Empowerment, Selbstwirksamkeit und psychosoziale Resilienz der Betroffenen (Abb. 1). Es entstanden Selbsthilfegruppen, die sich ausschließlich mit einem solchen Mentoring befassen. Die Bundeswehr nutzt einsatzgeschädigte Lotsinnen und Lotsen für die Umsetzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten [3]. Bedarf und Wunsch der Amputierten für Beratung und Unterstützung sind offenkundig erkennbar.
Entwicklung der Beratung und Rechtsrahmen
Das Beratungsangebot von Betroffenen für Betroffene entstammt der emanzipierten Behindertenarbeit, der Independent-Living-Bewegung der 1970er Jahre, und nahm seinen Ursprung in der Bürgerrechtsbewegung der USA. Ziel war eine gleichberechtigte Teilnahme aller Menschen am öffentlichen Leben [4].
Maßnahmen und Inhalte der Bewegung, insbesondere die Nutzung der Betroffenenberatung, wurden für Deutschland schrittweise ab 1980 umgesetzt.
Maßgeblichen Vorschub zum strukturierten Aufbau der Peer-Beratung leistete schließlich die für Deutschland 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention. In Artikel 26, „Habilitation und Rehabilitation“, wurde das Angebot zur Unterstützung durch Peer Support festgeschrieben [5].
Der Aktionsplan 2.0 der DGUV greift die Methode auf. Ein standardisiertes Beratungsformat für die Betreuung nach Amputation wird kontinuierlich erarbeitet [6]. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde in den BG Kliniken Duisburg und dem Unfallkrankenhaus Berlin zwischen 2013 und 2014 eine erstes strukturiertes Beratungsverfahren zur Unterstützung für Amputationsverletzte angeboten.
Das Recht auf ein gleichartiges, beratendes Gespräch auf Augenhöhe wurde auch im Bundesteilhabegesetz und dem Sozialgesetzbuch IX aufgenommen [7, 8]. Nutzbare Beratungsstrukturen müssen aber zunächst aufgebaut und etabliert werden.
Leitliniengerechte Rehabilitation
Die „Leitlinie Rehabilitation nach Majoramputation an der unteren Extremität (proximal des Fußes)“ wurde 2019 nach Überarbeitung veröffentlicht [9]. 2024 kam die „S2k-Leitlinie Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität (proximal der Hand)“ hinzu [10].
Für die Rehabilitation wird empfohlen, Peer Counseling zur frühzeitigen Unterstützung der Amputationsrehabilitation bereits unmittelbar im Zeitraum vor und nach operativer Intervention einzusetzen.
Je früher die benötigten Informationen zu den Betroffenen gelangen, desto geeigneter können erfolgreiche Maßnahmen durch Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit umgesetzt werden. Somit wird diese Beratung als leitliniengerechtes Verfahren merklich gestärkt.
Initiative „Peers im Krankenhaus“ (PiK)
Im BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin werden für eine gezielte Rehabilitation nach Amputation bereits seit 2010 erfahrene Betroffene eingesetzt. Aus den gewonnenen positiven Erfahrungen der Beratungen konnte Unterstützung zum Ausbau des Peer Counseling gewonnen werden. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt 2013–2014 in Duisburg und Berlin mündeten Gespräche mit Kooperationspartnern des BMAB e. V., dem AOK-Bundesverband, der AOK Nordost, der DGUV und dem Unfallkrankenhaus Berlin in die Gründung der Initiative „Peers im Krankenhaus (PiK)“ unter der Schirmherrschaft von Dr. Eckart von Hirschhausen.
Die Initiative widmet sich dem strukturierten Aufbau und der Etablierung der Peerstrukturen sowie der Netzwerkbildung nach Amputationen. Zur Stärkung des Peereinsatzes gehört die qualifizierte Schulung der Betroffenenberater. In regelmäßigen Steuerkreissitzung werden die jeweiligen Maßnahmen besprochen und zeitnah umgesetzt. Im November 2014 fand die erste Fortbildung für Peers nach Amputation in Berlin mit bereits hoher Teilnehmerzahl statt. Inzwischen wird jährlich eine Fortbildung für Peers angeboten, die durch den BMAB e. V. organisiert wird. Hierbei werden die Kostenträger und Professionen gleichermaßen eingebunden (Abb. 2). Schrittweise gelang es, geeignete Peerstrukturen zu installieren und eine verstetigte Beratung sowie Schulung für die Peers anbieten zu können.
Für diese Leistungen wurde der Initiative 2019 die Kurt-Alphons-Jochheim-Medaille der DVfR verliehen (Abb. 3). Seit dem Auslaufen der Pauschalförderung durch die AOK 2024 werden die Bestrebungen in Kooperation mit dem BMAB e. V., der DGUV und dem Unfallkrankenhaus Berlin fortgesetzt. Die nächste Fortbildung findet am 13./14.11.2026 am Unfallkrankenhaus Berlin statt.
Nutzen und Durchführung der Beratung
Werden frühzeitig im Behandlungsprozess die Weichen für die Aktivierung der von der Amputation Betroffenen gestellt, können durch gezielte Eigeninitiative sowohl die technische Beratung als auch die Umsetzung der exoprothetischen Versorgung mit gesteigertem Rehabilitationspotential einhergehen. Die Vorbildwirkung der Peers motiviert und unterstützt positiv [11].
Im klinischen Alltag lassen sich die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater jeweils begleitend zu den operativen Behandlungsschritten oder während der Rehabilitation integrieren. Je nach Möglichkeit stehen den Kliniken eigens rekrutierte Peers aus der Patientenkohorte oder Personen aus bekannten Selbsthilfegruppen und ggf. Einzelpersonen zur Beratung zu Verfügung. Ein Verzeichnis über die in der Beratung tätigen Betroffenen oder eine zentrale Kontaktstelle existiert nach wie vor nicht.
Der Zugang zu den Beratern wird, vermittelt durch den BMAB e. V., inzwischen deutlich erleichtert. Die Hürden, eine Beratung zu erhalten, konnten abgebaut werden.
Vorteile der Peergespräche
Die Beratungsgespräche finden in passender Atmosphäre im Krankenhaus außerhalb der normalen Stationsroutine statt. Gesprächsinhalte und sensible Informationen werden durch den Peer weder dokumentiert noch weitergeben. Der Betroffene kann seine Sorgen entlastend beim Peer offenlegen. Die Informationen bleiben in diesem intimen Rahmen. Probleme können im direkten Austausch besprochen, manchmal bereits geklärt werden. Den fehlenden offizielle Charakter des Gespräches und die Abweichung von den Dokumentationspflichten bewerten die Gesprächsteilnehmer als sehr positiv [12]. Eine Einbindung der Angehörigen oder sogar die Beratungssituation mit Peer in der versorgenden Orthopädietechnik können ermöglicht werden. Durch das ähnlich Erlebte und die Gleichartigkeit kommt eine passende Gesprächsgrundlage mit Vorbildcharakter zustande.
Datenlage und Wirksamkeitsnachweis
Allgemein gestaltet sich die Suche nach wissenschaftlichen Belegen für die Wirksamkeit des Peereinsatzes insbesondere für die gezielte Beratungsform nach Amputation unverändert unbefriedigend. Daran konnte die Initiative zum Peereinsatz noch keine Veränderungen bewirken.
Um eine mögliche Datenlage oder gar einen Wirksamkeitsnachweis zu erhalten, wurde ab September 2021 ein multizentrisches, DGUV-gefördertes Studienvorhaben mit dem Titel „Der Effekt des Peer Counseling Programms ‚Peers im Krankenhaus (PiK)‘ bei Amputationen“ begonnen. Zahlreiche Kliniken aus dem gesamten Bundesgebiet, insbesondere die BG-Kliniken, sind an der Studie beteiligt. Die Rekrutierung wird im November 2025 finalisiert. Bis Jahresende 2026 schließt sich die Phase der 1‑Jahres-Nachuntersuchung und bis Anfang 2027 die Datenauswertung an.
Eingeschränkt wurde die Studie aufgrund der fehlenden Rekrutierungsleistung einer Kontrollkohorte ohne eine etablierte Beratung. Inzwischen wird die Datensammlung in der Interventionsgruppe nach Abstimmung mit der DGUV-Forschungsförderung im einarmigen Design beibehalten. Die Qualität der Aussagekraft zur Wirksamkeit ist durch den Ausschluss der Kontrollgruppe leider nur noch eingeschränkt möglich.
Aussagen zum primären Zielkriterium der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Betroffenen nach der Intervention, gemessen mit dem Short-Form 36 (SF-36) lassen sich treffen, ebenso werden Basisdaten wie soziodemografische Daten und sekundäre Zielkriterien erhoben: psychische Faktoren, Gehfähigkeit, Mobilität, Teilhabe, Angst, Stress, Selbstwahrnehmung, Körperempfinden, Komplikationen und Rehospitalisierungszeiten bzw. eine mögliche erreichte Arbeitsfähigkeit.
Bisher gelang ein Einschluss (Stichprobe 12.08.2025) von 171 Betroffenen, davon waren 79,8 % männlich und 19,1 % weiblich. Die Altersgruppe 50–60 Jahre war mit 29,5 % und 60–70 Jahre mit 28,3 % vertreten. Die Amputation der unteren Extremität war links führend mit 47,4 %, wobei mehrheitlich der proximale Unterschenkel betroffen war.
In der Stichprobe wurden 101 (58,4 %) Personen mit unfallbedingter Amputationsfolge, aber mit 30 % kardiovaskulären Begleiterkrankungen ausgemacht. 45 % waren Arbeitsunfälle.
Ausblick und weitere Maßnahmen
Peer Counseling kann nicht nur als Wegbereiter der Rehabilitation nach Amputation, sondern auch zur notwendigen Prothesenanpassung und weiteren Teilhabeförderung gewinnbringend eingesetzt werden. Die Strukturen und mögliche Beraterinnen bzw. Berater stehen an vielen Krankenhäusern, in der Selbsthilfe oder sogar in den jeweiligen Sanitätshäusern zur Verfügung. Differenzierte Strukturen für das Peerangebot nach Amputation sind inzwischen vorhanden, können über den BMAB e. V., zahlreiche Selbsthilfegruppen, bei der Bundeswehr oder durch das Angebot der DGUV in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Verfahren und Konzepte nicht nur in den BG-Kliniken weiter ausgebaut und in andere Betroffenenbereiche übertragen. Es lohnt sich, diese Beratungsform auszuweiten und den positiven Mehrwert der Steigerung in allen Teilhabebereichen für die Amputierten zu nutzen.
Ausstehend verbleibt ein wissenschaftlich untermauerter Wirksamkeitsnachweis. Eine hinweisende, multizentrische Studie zum Peer Counseling nach Amputationen wird bis zum Abschluss der Rekrutierung und vollständigen Auswertung im Februar 2027 fortgesetzt. Im weiteren Verlauf der Studie wird erwartet, dass zusätzliche Ergebnisse gewonnen werden, die nicht nur positive Effekte des Peer Counselings aufzeigen, sondern auch richtungsweisende Hinweise für die zukünftige Gestaltung von Rehabilitationsprozessen nach Amputation liefern.
Begutachteter Beitrag/reviewed paper
Für die Autoren:
Dr. med. Melissa Beirau, Oberärztin
Behandlungszentrum für Rückenmarkverletzte
Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie
Unfallkrankenhaus Berlin
Warener Str. 7
12683 Berlin
Tel: 030 5681 3426
melissa.beirau@ukb.de
Beirau M et al. Peer Counseling: Wegbereiter für eine optimierte Nachbehandlung nach Amputation. Orthopädie Technik, 2025; 76 (12): 34–38
Abbildungen:
Quellenverzeichnis
[1] Gaidys U, Michaelis U. Optimierung der rehabilitativen Versorgung von Menschen vor, während und nach Majoramputation. Abschlussbericht Dezember 2012. Hamburg: Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Pflege und Management.
[2] Schmidt-Ohlemann M, Rensinghoff R. Empfehlungen zur Verbesserung des teilhabeorientierten Versorgungsprozesses für Menschen mit Beinamputationen unter besonderer Berücksichtigung der Prothesenversorgung. Heidelberg: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) , 2013. https://www.dvfr.de/fileadmin/user_upload/DVfR/Downloads/Stellungnahmen/DVfR-Empfehlungen_Versorgungsprozess_Amputation_-_Nov_Copy.pdf (Zugriff am 27.09.2024)
[3] Lotsen. Zentrum Innere Führung – Leistelle Lotsen der Bundeswehr. www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/betreuung-am-standort-/lotsen (Zugriff am 15.03.2024)
[4] Rösch M. Einschätzung eines Ausbildungsprogramms für behinderte BeraterInnen. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/zentrum-innere-fuehrung/leitstelle-lotsen-der-bundeswehr (Zugriff am 15.08.2024)
[5] Bernot S. Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis. Die UN-Behindertenrechtskonvention. Hrsg. vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention, 2018. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Praxis_Menschenrechte_in_der_sozialgerichtlichen_Praxis.pdf (Zugriff am 11.02.2024)
[6] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Aktionsplan 2.0 der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-BRK in den Jahren 2015–2017. Handlungsfeld 2. Partizipation. Berlin, o. J, 16–17. https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Banner_und_Artikelbilder/Wir_ueber_uns/Inklusion/dguv-aktionsplan_2.0_barrierefrei.pdf (Zugriff am 10.09.2019)
[7) Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I. Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). Abschnitt 2, Beratung, § 32, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Nr. 66. Bonn, 29.12.2016: 3248. www.bgbl.de (Zugriff am 27.02.2024)
[8] Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX). Ausfertigungsdatum: 23.12.2016. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/SGB_IX.pdf (Zugriff am 02.04.2024)
[9] AWMF online. Leitlinie Rehabilitation nach Majoramputation an der unteren Extremität (proximal des Fußes). Stand: 2019. AWMF-Register Nummer: 187–056. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/187–056 (Zugriff am 15.03.2024)
[10] AWMF online. Leitlinie Rehabilitation nach Majoramputation an der oberen Extremität (proximal der Hand). Stand: 2024. AWMF-Register Nummer: 187–061. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/187–061 (Zugriff am 15.08.2025)
[11] Lammers K. Peer-Unterstützungsbeziehungen im Kontext psychischer Beeinträchtigung. Beiträge zur Teilhabeforschung. Wiesbaden: Springer VS, 2025. doi: 10.1007/978–3‑658–47045‑6
[12] Braukmann J et al. Evaluation von Peer Counseling im Rheinland. Endbericht. Berlin, Düsseldorf, Kassel: Landschaftsverband Rheinland (LVR) Dezernat 7 – Soziales, Dezernat 5 – Schulen und Integration, Universität Kassel, Prognos AG, 2017.
https://www.lvr.de/media/wwwlvrde/soziales/menschenmitbehinderung/1_dokumente/peer_counseling/170717_Peer_Counseling_Endbericht.pdf (Zugriff am 15.07.2025)
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