Rei­bungs­los von Papier zu digital

Mit­te 2027 wird die eVer­ord­nung in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung zur Pflicht. Das Pilot­pro­jekt elek­tro­ni­sche Ver­ord­nung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel unter Feder­füh­rung des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) berei­tet die­sen Schritt für die OT-Betrie­be und Sani­täts­häu­ser vor.

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Schon heu­te an 2027 denken!

Die Kri­sen, Kata­stro­phen und Krie­ge der ver­gan­ge­nen Jah­re haben sicher­lich auch dazu geführt, dass man­cher mit dem Manage­ment der aktu­el­len Situa­ti­on mehr beschäf­tigt ist als mit neu­en Auf­ga­ben. Dabei lohnt es sich, bereits heu­te schon an 2027 zu den­ken, dann wird näm­lich die E‑Verordnung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel verpflichtend.

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