Mit der Nowecor AG ist nun eine weitere Leistungserbringergemeinschaft offizieller Mitstreiter des Projekts, bei dem es darum geht, die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Einführung der E‑Verordnung bis spätestens 1. Juli 2027 abzustecken. Nowecor wurde 1990 von Orthopädietechnik-Meister Siegfried Seidel und seinen Mitgesellschaftern gegründet und hat ein Netzwerk aus über 190 Mitgliedsbetrieben in den Bereichen Sanitätshaus, Orthopädie- und Reha-Technik sowie Orthopädie-Schuhtechnik an 600 Standorten in ganz Deutschland.
Am 1. September 2022 ist das E‑Rezept für Arzneimittel eingeführt worden, die E‑Verordnung (eVO) für Hilfsmittel wird zum 1. Juli 2027 für alle Leistungserbringer verpflichtend sein. Deshalb wurde im Jahr 2021 auf Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) das größte deutsche Pilotprojekt zur eVO für Hilfsmittel aufgesetzt. Das Pilotprojekt E‑Verordnung für orthopädische Hilfsmittel (Muster 16) unter der Leitung des BIV-OT ist bereits seit August 2023 in der Testphase. Für die Übermittlung der E‑Verordnung wird die Telematikinfrastruktur (TI) verwendet. Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die an der Versorgung Beteiligten sicher und schnell miteinander kommunizieren können.
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