Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung gesichert
Wie die Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) mitteilt, sei es endlich gelungen, einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung für Diabetes-Patient:innen und ‑Patient:innen mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) vor einer drohenden Amputation zu erwirken.
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