Anspruch auf ärzt­li­che Zweit­mei­nung gesichert

Wie die Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) mitteilt, sei es endlich gelungen, einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung für Diabetes-Patient:innen und -Patient:innen mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) vor einer drohenden Amputation zu erwirken.

Ein Beschluss des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G‑BA) zur Zweit­mei­nung vor Ampu­ta­tio­nen vom 16. April 2020 mit aktu­el­ler Ände­rung vom 18. März 2021 bil­ligt die­sen Patient:innen zukünf­tig den Anspruch auf eine unab­hän­gi­ge ärzt­li­che Zweit­mei­nung zu. Der Beschluss müs­se nun nur noch vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um rati­fi­ziert wer­den, um rechts­ver­bind­lich zu wer­den. Die Ent­schei­dung betrifft bis zu 50.000 Men­schen jähr­lich in Deutsch­land, die eine Ampu­ta­ti­on in Fol­ge eines DFS erleiden.

„Wir betrach­ten die G‑BA-Ent­schei­dung als vol­len Erfolg“, erklärt Dr. med. Micha­el Eck­hard, Vor­sit­zen­der der AG „Dia­be­ti­scher Fuß“. „Der Rechts­an­spruch auf die Ein­ho­lung einer unab­hän­gi­gen ärzt­li­chen Zweit­mei­nung soll Betrof­fe­ne unter­stüt­zen, eine gut fun­dier­te Ent­schei­dung zur mög­li­chen Aus­wahl vor­ge­schla­ge­ner Behand­lungs­mög­lich­kei­ten zu tref­fen und damit gege­be­nen­falls eine medi­zi­nisch nicht gebo­te­ne Ampu­ta­ti­on zu vermeiden.“

Mul­ti­dis­zi­pli­nä­re Zweitmeinung

Der G‑BA-Beschluss sehe eben­falls vor, dass bei Nach­weis von zusätz­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen Fach­ärz­te aus acht Fach­rich­tun­gen als Zweit­mei­ner die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit einer geplan­ten Ampu­ta­ti­on beleuch­ten können.

Ent­schei­dend im G‑BA-Beschluss sei, dass poten­ti­el­le Zweit­mei­ner für die Beleuch­tung der medi­zi­ni­schen Not­wen­dig­keit einer Ampu­ta­ti­on neben ihrer Fach­arzt­qua­li­fi­ka­ti­on künf­tig ihre beson­de­re Erfah­rung und ein mul­ti­pro­fes­sio­nel­les Behand­lungs­kon­zept für das DFS nach­wei­sen müs­sen. In die Zweit­mei­nungs­be­ra­tung dür­fen auch Ange­hö­ri­ge nicht ärzt­li­cher Fach­be­ru­fe wie Ortho­pä­die­tech­ni­ker, Ortho­pä­die­schuh­ma­cher und Podo­lo­gen, die zum mul­ti­pro­fes­sio­nel­len Behand­lungs­team von Men­schen mit DFS gehö­ren, ein­be­zo­gen werden.

 

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